UG Gründung: Rechnung ohne Steuernummer und Ust-ID legal?
Ich habe eine UG gegründet und nach drei Wochen immer noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen. Den Bogen habe ich ausgefüllt und zugeschickt bevor die auf mich zukommen. Auf eine Erinnerungsmail habe ich bisher noch keine Antwort bekommen.
Jetzt möchte ich das Weihnachtsgeschäft mitnehmen und einige Kunden müssen bedient werden. Kann ich trotz noch nicht vorhandener Ust-ID und Steuernummer schon Rechnungen rausschicken? Im Handesregister sind wir schon länger eingetragen.
3 Antworten
Du hast offensichtlich nicht verstanden, was eine Umsatzsteuer-Identnummer ist. Die benötigst du nur bei Warenverkäufen bzw. Käufen ins Ausland.
Das ist Blödsinn, was du da schreibst. Eine Steueridentnummer ersetzt doch keine Steuernummer und umgekehrt. Beide Nummern haben faktisch NICHTS miteinander zu tun. Der trollmops wird doch irgend wann in seinem Leben mal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben haben. Da kann er ja diese Steuernummer verwenden. So einfach ist das.
Auszug aus dem UStG:
§ 14
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
...
- 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ...
Lesen hilft oft!
"Da kann er ja diese Steuernummer verwenden." - Da hast Du Recht.
perledersüdsee:
selber Blödsinn!
ich habe in meiner Zeit als Selbständiger (seit 2001) für mich selber eine USt-ID-Nummer beantragt. diese ist ausschl. dafür vorgesehen, auf den Rechnungen zu stehen. da meine Steuernummer nur das Finanzamt und mich etwas angeht.
byhteway:
anscheinend kennst du den Unterschied zwischen einer USt-ID-Nummer und der Steueridentifikationsnummer nicht ....
aber warum gibst du dann deinen Senf dazu, wenn du keine Ahnung hast?
Es handelt sich dann um meine persönliche Steuernummer. Diese kann ich natürlich für die Unternehmergesellschaft nicht hernehmen.
Der trollmops wird doch irgend wann in seinem Leben mal eine
Einkommenssteuererklärung abgegeben haben. Da kann er ja diese Steuernummer verwenden
Die Steuernummer einer natürlichen Person (= Fragesteller) für eine juristische Person (= haftungsbeschänkte Unternehmergesellschaft, UG) zu verwenden, ist keine gute Idee.
dann auch die HRB Nr. angeben. UG i. G. in Gründung schreiben. Vorläufige Str. Nr. anfragen beim FA im Veranlagungsbezirk.
Die UST ID kann man ja nachreichen. DE Nr.
Einfach auf Rechnung schreiben: UStIdNr oder StNr ... noch nicht vergeben ...
einzig richtige Vorgehensweise
Blödsinn - die UStIdNr kann auch anstelle der StNr auf der Rechnung im Inland angegeben werden. Ist sogar von Vorteil, da diese sich nicht mehr ändert - im Gegensatz zur Steuernummer. Die kann sich ändern. Hast Du offensichtlich noch nicht verstanden.