UG Gründung: Rechnung ohne Steuernummer und Ust-ID legal?

3 Antworten

Du hast offensichtlich nicht verstanden, was eine Umsatzsteuer-Identnummer ist. Die benötigst du nur bei Warenverkäufen bzw. Käufen ins Ausland. 

Blödsinn - die UStIdNr kann auch anstelle der StNr auf der Rechnung im Inland angegeben werden. Ist sogar von Vorteil, da diese sich nicht mehr ändert - im Gegensatz zur Steuernummer. Die kann sich ändern. Hast Du offensichtlich noch nicht verstanden.

@Bakaroo1976

Das ist Blödsinn, was du da schreibst. Eine Steueridentnummer ersetzt doch keine Steuernummer und umgekehrt. Beide Nummern haben faktisch NICHTS miteinander zu tun. Der trollmops wird doch irgend wann in seinem Leben mal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben haben. Da kann er ja diese Steuernummer verwenden. So einfach ist das.

@perledersuedsee

Auszug aus dem UStG:

§ 14

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

...

2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ...

Lesen hilft oft!

@perledersuedsee

"Da kann er ja diese Steuernummer verwenden." - Da hast Du Recht.

@perledersuedsee

perledersüdsee:

selber Blödsinn!

ich habe in meiner Zeit als Selbständiger (seit 2001) für mich selber eine USt-ID-Nummer beantragt. diese ist ausschl. dafür vorgesehen, auf den Rechnungen zu stehen. da meine Steuernummer nur das Finanzamt und mich etwas angeht.

byhteway:

anscheinend kennst du den Unterschied zwischen einer USt-ID-Nummer und der Steueridentifikationsnummer nicht ....

aber warum gibst du dann deinen Senf dazu, wenn du keine Ahnung hast?

@Bakaroo1976

Es handelt sich dann um meine persönliche Steuernummer. Diese kann ich natürlich für die Unternehmergesellschaft nicht hernehmen.

@perledersuedsee

Der trollmops wird doch irgend wann in seinem Leben mal eine
Einkommenssteuererklärung abgegeben haben. Da kann er ja diese Steuernummer verwenden

Die Steuernummer einer natürlichen Person (= Fragesteller) für eine juristische Person (= haftungsbeschänkte Unternehmergesellschaft, UG) zu verwenden, ist keine gute Idee.

dann auch die HRB Nr. angeben. UG i. G. in Gründung schreiben. Vorläufige Str. Nr. anfragen beim FA im Veranlagungsbezirk.

Die UST ID kann man ja nachreichen. DE Nr.

Einfach auf Rechnung schreiben: UStIdNr oder StNr ... noch nicht vergeben ...

einzig richtige Vorgehensweise