UG Eröffnungsbilanz | Erste Buchung mit Lexware Buchhalter Plus
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage ... Wir haben eine UG gegründet und ich möchte nun die Eröffnungsbilanz mit der Software erstellen. Unser Stammkapital sind 2,- € (wir wollen erst etwas mit der UG testen und ausprobieren). Dieses haben wir in die Kasse eingezahlt. ich nutze den Kontenrahmen SKR 3
Wie muss dann mein erster Buchungssatz sein? 1.) 2,- € 1000(kasse) an 9000(Saldenvorträge Sachkonten) 2.) 2,- € 9000(Saldenvorträge Sachkonten) an 0800(Gezeichnetes Kapital)
Und was für einen Buchungstext muss ich eingeben?
Danach möchte ich noch gerne eine Gesellschafter Einlage einbuchen i.H.v. 500,- € die ich nach einer gewissen Zeit wieder ausbuchen will. Wie lautet hier der Buchungssatz?
Ich möchte einfach keine Fehler bei den ersten Buchungen machen, deswegen meine Fragen hier :) Danke schon mal an alle!!!
2 Antworten
mit 2 EUR kommst du nicht weit. Die geplante "Einlage" gibt es bei einer UG nicht. Das wäre ein Verbindlichkeit ggü. dem Gesellschafter und damit ist die UG überschuldet und der Geschäftsführer muss einen Insolvenzantrag stellen, bevor ihr überhaupt angefangen habt. Tut er das nicht, wäre es Insolvenzverschleppung.
Der 1 EUR für das Mindestkapital ist nur rein theoretisch. In der Praxis muss die Gesellschaft ja mindestens das Geld für Notar und Gericht für die Handelsregistergebühren haben.
Wie kommst du auf "vorprogrammiert"? Auch bei einer GmbH kann es schnell zu Überschuldungen kommen, wenn man sich blöd anstellt. Ich habe schon Firmen gesehen, wo die GmbH nur die Hälfte des Kapitals (also 12.500 EUR) eingezahlt hat und dann ein Gesellschafterdarlehen von 15.000 EUR aufnehmen wollte. Und schon hatten wir den gleichen Effekt, wie oben.
Rechtsprechung gibt es bestimmt, vielleicht nicht explizit auf die UG bezogen. Es hat ja jede Kapitalgesellschaft die gleichen "Spielregeln".
Eine Einlage ist doch kein Gesellschafterdarlehen. Das ist schlicht Eigenkapital. Per Gesellschafterversammlung und -vertrag beschließen, mit dem ganzen notariellen Kram hinterher, und alles ist in trockenen Tüchern.
Allerdings frage ich mich hier, was mit '...nach einer gewissen Zeit wieder ausbuchen..." gemeint ist. Man kann bei einer UG eine Einlage nicht einfach so wieder rausnehmen, wenn das Mindest-Haftkapital der GmbH noch nicht erreicht ist.
"...wo die GmbH nur die Hälfte des Kapitals (also 12.500 EUR) eingezahlt hat..."
Richtig, dann hat man ein kleines Problem, was sich aber auch sehr einfach umschiffen lässt, indem man die ausstehende Einlage als verzinsliche Forderung gegen die Gesellschafter einbucht.
Der Ansatz ist richtig, Buchungstext wäre "EB" (Eröffnungsbilanz). Die weitere Einlage buchst du eben im Soll Bank an Haben gez. Kapital Buchungstext (Einlage Name Datum). Übrigens bei Lexware gibt es eine Sicherung, du kannst immer bevor du etwas neues probierst sichern, dann kannst du testen - bei Nichtgefallen kannst du den davor gesicherten Zustand wieder rücksichern und alles ist wieder wie zuvor. Viel Erfolg.
Gibt es dazu Rechtsprechung auf die UG bezogen? Schließlich ist die Überschuldung im Gesetz ja vorprogrammiert.