UG Anteile 75% und 25%
hallo, ich habe mal eine Frage, da ich mich nicht auskenne. Mein Ex hat mit seinem Freund eine UG gegründet, in der der Freund Geschäftsführer ist und 75% an Einlage gezahlt hat und der Gesellschafter, also mein Ex nur 25%. Wieso macht man das? Hat das einen Grund, warum das so aufgeschlüsselt ist - Vor- oder Nachteile für meinen Ex?
Ich befürchte nämlich, dass er mir bald die Scheidung präsentiert und sich somit dem Unterhalt entziehen will, da die sowieso nicht soviel verdienen. Oder heißt 25% nicht automatisch, dass er nur 25% vom Gewinn bekommt? Kann er trotzdem mehr erhalten? Soweit ich weiß, haben die vorher alles geteilt und das würden sie vermutlich auch tun, aber dann wird mein Ex sicherlich das Geld vom Freund in Bar bekommen, so meine Befürchtung.
Ich habe sowieso nicht verstanden, warum die eine UG gegründet haben. Die hatten beide einen Gewerbeschein und haben teure Töpfe verkauft, dafür braucht man doch keine Firma gründen, da ich denke, die Ausgaben sind höher, als wenn die beiden nur auf Gewerbeschein weiter gearbeitet hätten. Daher meine Vermutung ( aber dafür kenne ich mich eben zu wenig aus ), machen die die UG, damit ich nachher mit dem Kind dumm in die Röhre gucke.
Oder gibt es einen guten Grund lieber eine UG zu eröffnen?
3 Antworten
Die UG dient in erster Linie der Haftungsbeschränkung.
Die prozentuale Aufteilung bedeutet, dass die Einlage nach dem Verhältnis bestimmt wird - was bei einer UG aber nur ein paar Euros sein müssen - und das der Gewinn in diesem Verhältnis geteilt wird.
Es kann durchaus sein, dass deine Befürchung zutrifft und er seine Unterhaltspflichten minimieren will. Dabei geht er einiges an Risiko ein. Wenn der Partner ihm seinen "zusätzlichen" Anteil nicht auszahlt, geht er leer aus. Außerdem wird dieser Anteil mit dem deutlich höheren Grenzsteuersatz des Partners versteuert. Trotzdem kann sich das für ihn lohnen, wenn die Firma ordentlich Gewinn macht.
Solange die beiden nur gerade so ihren Lebensunterhalt erwirtschaften, bekommst du eh nichts.
Danke, so was hatte ich mir schon gedacht! Da wird mein Ex hintenrum Geld zugeschoben und ich kann es nicht mal beweisen!
Normalerweise bekommt auch jeder Gesellschafter, der für die Gesellschaft arbeitet ein Gehalt. Wie dieses Gehalt aussieht, können die Gesellschafter untereinander ausmachen. Sei es ein Festbetrag oder Umsatzprovision oder gar eine Vergütung der Stunden. Die höhe ist dabei beliebig, je nachdem, was die Gesellschaft hergibt. Bei der Aufteilung 75/25 geht es nur um den Anteil des Gewinnes, der ausbezahlt wird. Nur mal angenommen, die Gesellschaft hat 100.000 € Gewinn in der Jahresbilanz. Dann tretten die Gesellschafter zusammen und beraten, was mit dem Gewinn geschieht. Beispiel sie sagen wir investieren noch 10.000 € und bilden 40.000 € Rücklagen. Dann werden 60.000 € als Gewinn ausbezahlt. Die werden dann 75/25 aufgeteilt.
Ach so, ganz herzlichen Dank, jetzt weiß ich, was es mit den Prozenten auf sich hat. Super Antwort!
Ich denke, dann bekommt jeder das, was er mit dem Verkauf verdient hat, bzw. in unserem Fall die Provision.
Mit der UG könnten sie natürlich versuchen, auch diese Verteilung nach außen zu deinen Ungunsten zu regeln.
Mit "zusätzlichem Anteil" meinte ich die von dir vermutete Barzahlung von Einkommen, das offiziell dem Partner zugerechnet wird.
Ich weiss nicht, ob du im Zuge der Überprüfung des Einkommens deines Ex die Möglichkeit hast, in die Ertragsverteilung der Firma einzugreifen.
eine UG ist haftungsbeschränkt von daher kann das in gewissen Sachen Sinn machen. Ist die Vorstufe zu einer GmbH nur braucht man hier bedeutend weniger Eigenkapital.
Warum sie genau 25/75 gemacht haben kann dir niemand sagen außer die 2. Entweder hatte der eine mehr mit der Idee zu tun oder er arbeitet mehr oder hat die Kontakte dazu da könnte einem viel einfallen warum man das grade so macht.
Nein, die haben beide das gleiche gemacht...Ich denke, es geht wirklich darum, sich vor dem Unterhalt zu drücken. Denn mein Ex war immer der fleißigere von den Beiden und genau der hat nur die 25%!
ja gibt es ......sonst gäbe es ja vermutlich dieses Geschäftsmodell nicht.
Und welche? Ich kenne mich da nicht aus...
ein großer Punkt ist natürlich dass ein UG haftungsbeschränkt
ist. und dann halt noch alle anderen Vorteile einer Gesellschaft wie: mehr Geld, Arbeitsteilung,.....
Als die waren beide Unterwegs mit dem Verkauf von Töpfen, mehr machen die nicht, deshalb wunderte mich die UG. Aber wie gesagt, das hat wohl damit zu tun, dass er keinen Unterhalt zahlen will, oder nur noch ein bisschen, wenn überhaupt.
was meinst du mit zusätzlichem Anteil und überhaupt, wird das jeden Monat verteilt, also die 25%?