UG & CO. KG Gehaltszahlung oder Privatentnahme?

2 Antworten

Also ich rate bei so etwas grundsätzlich zu einem Steuerberater. Hier wird insgesamt so viel Halbwissen verbreitet was dir in deiner Situation aber nicht hilft. Auch sollte eine funktionierende Kommunikation zu den anderen Anteilseignern aufgebaut werden...

Herzliches Beileid übrigens.

Vielen Dank für deine Antwort :)

Der Steuerberater der für die UG tätig ist, kommt erst Ende der Woche wieder aus dem Urlaub.

Ich denke aber das ich einen Anwalt brauche weil es ja um viele rechtliche Fragen geht.

Ich hab echt ein bisschen Bammel weil Unwissenheit in Deutschland ja nicht vor Strafe schützt.

Mit den anderen drei der Firma kann ich leider nicht sprechen da hier volle Ablehnung durch den tot meiner Mama entstanden ist. Familie ist echt am arsch :(

@Nine0787

Uuuuh, das ist schlecht mit den anderen. Aber es hilft ja nichts, denn es geht immerhin um eine Firma...

Anwalt ist gut...

Von was hast du denn 7,5% ? Vorab würde ich dir ja einen Steuerberater (im Optimalfall den der Firma (?)) nahelegen. Der wird dir am besten Helfen können da er auch Einblick in die Zahlen hat.)

Normalerweise erhälst du über die Gesonderte/einheitliche Feststellung die Gewinne der KG zugeteilt. Da spielt es keine Rolle ob du Privatentnahmen getätigt hast oder nicht wenn dir (Fantasiewert) 10.000,- zugewiesen werden versteuerst du 10.000,- auch wenn dir dein Dad nur 2.000,- überwiesen hat.

In aller Regel bekommt man für sowas auch (mindestens) einen Bescheid bzw einen Auszug aus dem Bescheid in dem Steht "Nine0787 zuzugerechnede EInkünfte 10.000,-" ... und das landet in deiner privaten Steuer. Und diese Zahl solltest du auch kennen (das Finanzamt kennt sie sicher, aber dir hilft es da es in diesem Fall schnell zu Steuernachzahlungen kommen kann).

In der UG gäbe es keine Privatentnahmen dort wäre es ... sehr seltsam dir einfach x € zuzustecken und es so zu nennen.

Wie gesagt der im optimalfall vorhandene Steuerberater der Firma wird dir am besten weiter helfen können.

Schon mal was von Sonderbetriebseinnahmen gehört?

einfach ein Begriff hier einzuwerfen ist nicht sehr zielführend findest du nicht ? . Wenn du eine Hilfe sein willst erläutere dein Problem bitte mit mehr als einem Wort dann wäre ggf auch unser Fragesteller/in schlauer.

Ich habe eine grobe Vorgehensweise für häufige Fälle geschrieben und nicht DIE antwort .. wie du gleich 2 mal lesen kannst war mein Hinweis gehe zum Steuerberater der diese Firmen betreut da dieser die Sitaution kennt. Denn dieser kann genau diesen Fall beurteilen.