Überweisungsrückruf war erfolgreich aber kann er es nochmals probieren?
Ich hatte Probleme mit einem Vertreter der bei mir Zuhause war und ich von ihm sozusagen genötigt wurde einen Überweisungsträger zu Unterschreiben (Fall bereits hier geschildert), weil ich seine Fahrtkosten in Höhe von 102€ zahlen sollte. Die Überweisung wurde am Freitag ausgeführt und ich hatte sofort die Bank angerufen und einen Überweisungsrückruf veranlasst. Womit ich nicht gerechnet hätte, es hat sogar funktioniert. Heute wurden wir mein 102€ wieder gutgeschrieben. Nun halt die Frage, kann er es nun nochmals versuchen indem er einfach eine Kopie des Überweisungsträgers (ich gehe davon aus, dass er eine Kopie der Überweisung gemacht hat) einreicht? Würde die Bank eien Kopie überhaupt akzeptieren oder brauche ich mir da jetzt keine Gedanken mehr machen, dass er es nun nochmals versucht? Danke für Eure Antworten.
4 Antworten
Du hättest schon zur Polizei gehen sollen, als er Dich zu einer Unterschrift genötigt hat. Frag bei der Bank nach, was in dem Fall eines erneuten Einzugsversuchs passiert und wende Dich ggf. an die Polizei. UND UNTERSCHREIB NIX MEHR. Was dieser Vertreter macht ist Nötigung und die ist strafbar.
Es könnte geschehen, dass der Vertreter Deiner Bank gegenüber behauptet, er hätte eine Einzugsermächtigung. Da er Deine Bankverbindung kennt, könnte er so sich Zugriff auf Dein Konto verschaffen.
Du solltest Dein Bankkonto (Kontoauszüge) in den nächsten Wochen oder vielleicht Monaten immer im Auge behalten und Dir jede Überweisung und besonders die Abbuchungen genau ansehen. Abbuchungen kannst Du problemlos innerhalb von sechs Wochen widersprechen und dann wird Dir das Geld gebührenfrei zurück überwiesen.
wenn er es versucht ist es ein betrug ... du solltest deine bänker mal darauf ansprechen und dein konto im auge behalten. wenn er es versucht sofort anzeigen
die banken nehmen keine kopien an, deswegen muß er es professioneller fälschen
Die Bank akzeptiert nur Original-Überweisungsbelege. Mit Originalunterschrift.
Selbst der Überweisungsautomat würde eine Kopie nicht akzeptieren.
Sollte er es dennoch versuchen und Erfolg damit haben, Anzeige. Dann ist der Betrug ja offensichtlich.
Und für die Zukunft:
Wir unterschreiben keine Überweisungsvordrucke bei Vertretern an der Tür ;) !
Danke, das war mir jetzt auch wirklich eine Lehre
Anmerkung für Mitleser:
Hier geht es um einen Überweisungsrückruf von einem Überweisungsträger - nicht um eine Onlineüberweisung. Letztere kann, im Gegensatz zu einem Lastschrifteinzug, so gut wie nie rückgängig gemacht werden. Also nicht verwechseln ;)