Überweisung unbrauchbar?

4 Antworten

Der Schrägstrich ist im SEPA-Überweisungsverkehr ein zugelassenes Sonderzeichen (nach EPC2009).  Der Schrägstrich wird bei von mir angewiesenen Übweisungen in Papierform von der Bank im Rahmen der Beleglesung zutreffend erfasst und verarbeitet. Dein Problem hatte ich bisher nie.

Also alles okay? Hab im Inet irgendwo gelesen, dass es unzulässig ist.

@manutdfan

Neben sämtlichen Kleinbuchstaben "a b c.... x y z" und Großbuchstaben "A B C ... X Y Z" und den Zahlen " 0123456789" sind die Sonderzeichen " , : ? . + -  ( ) / [Leerzeichen]" zulässig.

@Omikron6

Hab im Inet irgendwo gelesen, dass es unzulässig ist.

Aber garantiert nicht bei Angaben im Feld 'Verwendungszweck'.

@RichardSharpe

Doch. In jedem Feld, das für Alphanumerische Werte zulässig ist, nämlich die Felder für den Empfängernamen und den Verwendungszweck.

@Omikron6

Zulässige Zeichen im SEPA-Zahlungsverkehr

SEPA-Zahlungen im DFÜ-Abkommen der Deutschen Kreditwirtschaft sehen nur

den Latin-Zeichensatz vor.

Folgende Zeichen können daher verwendet werden:

a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

/ - ? : ( ) . , ‚ +

Space

Quelle: Raiffeisenbank Wolfhagen

Die Überweisung wird klappen, nur der Empfänger wird die Zahlung wohl händisch in seinem System buchen müssen.

Niemals.

dann gibst du die Rechnungsnummer ohne Schrägstriche ein, sollte klappen.

Das Problem ist, dass der Träger ausgefüllt ist und ich kb hab alles neu zu schreiben.

@manutdfan

was ist denn ein "Träger"? Ist ja wohl nicht so schwer nochmal alles neu zu schreiben?

@mriduun

Du willst also den Überweisungsträger einlesen lassen. Da bleibt dir nichts anderes übrig, als alles manuell einzugeben. So aufwändig ist das ja auch nicht.

@Kandahar

Selbstverständlich geht das, die Schrägstiche werden einfach weggelassen

Gib die Nummer eben ohne Schrägstriche ein. Der Empfänger weiß, wie er das zu verbuchen hat.