Überweisung Erbteil auf fremdes Konto?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Erbe ist verfügungsberechtigt. Wenn er den auszahlenden bittet auf ein fremdes Konto zu zahlen, so ist es seine Sache.

ja, das ist generell möglich. Zu beachten ist jedoch, dass der, auf dessen Konto das Geld landet dieses auch ausgeben kann (vertraue bei Geld niemandem!!!!!), wenn man es macht, um Sozialleistungen zu erschleichen oder sich in der Insolvenz befindet und das Geld nicht angeben möchte, macht man sich strafbar

Meines Halbwissens nach geht das schon, sollte aber notariell beglaubigt sein. 

Es fällt ggfs. Schenkungssteuer an.