Ueberweisung doppelt erhalten - kann der Ueberweisende das Geld selbst wieder zurueckbuchen?

13 Antworten

Du hast mit Sicherheit gewusst dass dir das Geld nur einmal zusteht. Warum hast du es dann zweimal ausgegeben?
Du bist verpflichtet es zurück zu geben. Dass du es schon verprasst hast, das ist dein Problem, nicht das des Überweisenden.

Sobald das Geld ordnungsgemäß auf dem anderen Konto verbucht ist, dürfte es für den Zahlenden sehr schwer bis unmöglich sein, das Geld einfach so wieder zurückbuchen zu lassen. Es handelt sich hierbei ja um eine selbst eingeleitete Zahlung und nicht um eine Abbuchung durch Dritte.

Es wird wohl so laufen, das Du den fehlerhaft überwiesenen Betrag zurückerstatten musst oder aber das er mit dem Gehalt des Folgemonats verrechnet wird. Bei uns im Betrieb kam das auch mal einen Monat vor, das die Gehälter durch einen Systemfehler doppelt gezahlt wurden und da hat man das einfach mit dem Folgemonat verrechnet. Technisch ist das so zu sehen, als hätte man jetzt schon einen Vorschuss auf das nächste Gehalt erhalten.

Ja Du musst das Geld zurückgeben, aber stimme Dich mit dem Auftraggeber ab.

Was für ne Frage! Angenommen, Arbeitsagentur/Arbeitgeber oder sonstwer - überweist Dir über ein Jahr lang 500/per Monat zuviel.

Dann kommt die die Rückforderung - du hast das "Geldgeschenk aber schon in Klamotten investiert" weil du angenommen hast, Marken-Fetzen seien eine gute Geldanlage. Was passiert dann? Du darfst auf die schnelle mal 6.000er rücküberweisen. Viel Spaß bei den Ratenzahlungen!


Da dir das Geld anscheinend nicht zusteht und/oder es sich um einen Buchungsfehler handelt, würde ich mich mal mit dem/der Überweisenden in Kontakt setzten und mit ihm/ihr (Mensch, mir geht diese "emanziperte" Schreibe schwer auf den Keks) die Sachlage schildern und mit der Person (der Personin) die Rückbuchung absprechen.

Soweit, so klar?

Zurückgeben mußte es sowieso, dann lieber schnell und gleich und nicht, wenn dein Kontostand grad zufällig in den Miesen ist.

Außerdem ist dein Ruf dann ein Guter, was im Geschäftsleben pures Gold wert sein kann.

Anrufen und absprechen, Klärung, wie es zu der Doppel-Überweisung gekommen ist und die paar Mäuse rückbuchen = mein Rat!

Überweisungen kann man nicht zurückbuchen lassen, das geht nur bei Lastschriften.

Schreib dem AG ne Mail, daß du derzeit noch im Urlaub bist und daß du dich mit ihm in Verbindung setzt, wenn du zurück bist.

badandworst  20.09.2012, 14:30

Haarspalten mit ner Axt kann man auch nicht - trotzdem tuns manche!

Der Sinn der Frage ist gut rübergekommen, also lass das Banken-Fach-Chinesisch imn Halfter. Danke

Oder üb weiter im Haare spalten mit ner stumpfen Axt!