Übertragung garantie bzw Gewährleistung bei rechnung auf anderen namen?

2 Antworten

Garantie/Gewährleistung bleiben auch bei übertragung des Gerätes erhalten und sind Personenunabhängig.

Man kanns ja nicht nur Verkaufen sondern auch Verschenken.

Wer die Rechnug zum Gerätvvorlegen kann ist sozusagen Besitzer.

muss hierüber ein Nachweis erbracht werden über die Schenkung/ den verkauf, aus dem hervorgeht dass der Verkäufer auf seine rechte verzichtet und diese überträgt ?

@Julio812

Nein. Es geht ja nur darum. Das das Gerät inerhalb der Garantie/Gewährleistung liegt. Im Prinzip ist nur das Datum auf der Rechnung relevant. Nicht wer das Gerät zur Reperatur abgibt in auftrag gibt.

Zwei Sachen sind wichtig:1.Das Rechnungsdatum (Laufzeit der Gewaehleistungsfrist) und 2. Die Nummer des Geraetes. Diese muss zumindest auf der Garantiekarte eingetragen sein.Der Name auf der Rechnung ist nicht relevant.  LG  gadus