Übertrag von Überstunden bei Abteilungswechsel in der selben Firma
Können Überstunden bei Abteilungswechsel mit neuem Arbeitsvertrag/ Tätigkeit (Assistent wird in neuer Abteilung Oberarzt) dem neuen Chef in Verantwortung gestellt werden; d.h. muss dieser Freizeitausgleich für alte nicht verantwortete Überstunden gewähren?
1 Antwort
Grundsätzlich ja! Die Verwaltung/ Personalabteilung ist ja die Gleiche! Es könnte aber sein,das vertraglich vereinbart wird,z.B.durch die Neue Tätigkeit mit mehr Verantwortung und mehr Gehalt,das sowohl die alten,wie auch ggf.Neue Stunden, bis zu einer Obergrenze,Teil der Position sind.Dies wäre üblich,bei gehobenen Positionen. Eine Auszahlung kommt grundsätzlich auch in Frage.Es sei denn der Manteltarifvertrag sieht etwas anderes vor,also das ein Freizeitausgleich durchzuführen ist.Dies hat soziale wie gesundheitliche und politische Aspekte und Hintergründe.Nicht verantwortete? Ich kenne nur angeordnete Überstunden,die sind entgeltpflichtig oder Ausgleich in Freizeit. Oder" freiwillige",auch dann wenn du die Arbeit nicht früher beenden konntest,Du keine Genehmigung für Überstunden eingeholt hattest.Letzteres ist oftmals ein Problem. Solltest Du mit nicht verantwortet meinen,es ergab sich,blieb halt länger,bist Du vom Guten Willen abhängig und hast weder einen Freizeitanspruch,noch einen geldlichen. Beste Grüße.LG