Überstundenvergütung, darf der Arbeitnehmer dieses steuerlich geltend machen?
Wenn ein Arbeitgeber sagt, dass er Überstunden vergütet mit dem Zusatz, dass sich der Arbeitnehmer dafür diverse Sachen kaufen darf, die er dann bezahlt, in wieweit ist dies rechtens? Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür? Theoretisch kann der Arbeitgeber die Rechnungen bei seiner Steuer einreichen, denn es dürfen nur Sachen gekauft (vergütet im Rahmen der Überstunden) werden, wo er das ok zu gibt und die auch in irgendeinen Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet es quasi Cash auf die Hand zu zahlen? Darf er das so handhaben? Wenn man böse denkt, dann kann er die Steuer besch...
Am besten wären irgendwelche §§ in denen das geregelt ist.
Vielen Dank schonmal
2 Antworten
Du kannst in der Steuererklärung unter Einkommen auch Sachleistungen im Wert von.... angeben, die werden Dir steuerlich zugeordnet, d.h- zu zahlst Einkommensteuer dafür. Ob ein Arbeitgeber Überstunden in der Form vergüten kann, weiss ich nicht, ist schon eine Zumutung. Sachleistungen sind oft Verpflegung am Arbeitsplatz.
Er kann dir auf jeden Fall solche Sachgegenstände für deine Überstunden geben, dies nennt man einen geldwerten Vorteil. Dieser ist bis zu einem Gesamtwert von 44€ pro Monat für dich steuerfrei(§8 Abs. 2 EStG), liegt er darüber, wird er deinem Einkünften zugerechnet und unterliegt damit dann deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Wie dein Chef das abrechnet ist reine Spekulation von dir. Ich bin jetzt in der Buchführung nicht fit, aber er konnte es sicher als "Aufwendungen für Gehälter und Löhne" oder so buchen, ganz legal :)
Hoffe das hilft ein bisschen.
Er kann dir auf jeden Fall solche Sachgegenstände für deine Überstunden geben, dies nennt man einen geldwerten Vorteil. Dieser ist bis zu einem Gesamtwert von 44€ pro Monat für dich steuerfrei(§8 Abs. 2 EStG), liegt er darüber, wird er deinem Einkünften zugerechnet und unterliegt damit dann deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Wie dein Chef das abrechnet ist reine Spekulation von dir. Ich bin jetzt in der Buchführung nicht fit, aber er konnte es sicher als "Aufwendungen für Gehälter und Löhne" oder so buchen, ganz legal :)
Hoffe das hilft ein bisschen.