Überstunden und kündigung in probezeit

5 Antworten

Dein Chef hat das Recht, dich frei zu stellen, wenn er das möchte und auf deine Arbeitskraft verzichten kann. Er kann auch darüber entscheiden, wie er deine Freistellung abwickelt.

Du hast "aus persönlichen Gründen" gekündigt und solltest froh sein, dass du bereits eine neue Stelle hast. Hier noch Geld schinden zu wollen, weil du mit irgendwem oder irgendwas nicht zurecht gekommen bist und deshalb das Weite suchst, finde ich persönlich nicht in Ordnung.

Nimm das, was du bekommst und gib einfach Ruhe. Wenn du jetzt eine Krankmeldung vorlegst, dann bemerkt selbst der Dümmste, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht und du bekommst eine Riesenportion Ärger und wenn das vor Gericht gehen würde, würde dir vom Geld deiner Reststunden auch nichts mehr bleiben. Übrigens gehe ich davon aus, dass du tgl 8.5 Std hast und nicht 8 - das ist aber eine reine Vermutung von mir.

Das ist ziemlicher Unsinn, was Du schreibst!

Schau Dir besser einmal die richtige Antwort von DerSchopenhauer an, dann bekommst Du "vielleicht" mit, wie die Situation rechtlich zu bewerten ist (abgesehen davon, dass eine Krankschreibung ohne tatsächliche Erkrankung selbstverständlich nicht in Ordnung ist - auch nicht, wie hier, als "Notwehrmaßnahme!).

Die Anrechnung von Urlaub und sonstigen Freizeitgewährungsansprüchen ist aber nur möglich, wenn die Freistellung unwiderruflich erfolgt.

Voraussetzung zur Wirksamkeit von Freistellungsklauseln:

Die Anrechnung des Resturlaubs und des bestehenden Überstundenguthabens muß in der Freistellung eindeutig erklärt und klar formuliert werden und zwar in welcher Reihenfolge etwaige Ansprüche angerechnet und damit erfüllt werden

Typischer Fall von "und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt"Kannst Du machen, wenn Du Dich dabei besser fühlst. Kommt allerdings Dein Arbeitgeber darauf, dass Du" krank machst", (die Vermutung liegt hier nahe) bekommst Du richtig Ärger. Es genügt da ein Anruf bei der Krankenkasse und Du bekommst eine Vorladung zum Vertrauensarzt. Ich als Chef würde hier nicht zögern Möchtest Du die Entscheidung vom Arbeitsgericht ?

Die Kündigung hat mit den Lohnzahlungen nichts zu tun!

Dir steht der Lohn aus den Überstunden zu. Es stellt sich aber die Frage, warum haben sich die vielen Stunden angehäuft? Wurden Überstunden noch nie bezahlt?

Wenn du kündigst, dann hast du auch die verdammte Pflicht bis zum letzten Tag für das Unternehmen da zu sein. Dein AG müsste deinen Lohn während der Arbeitsumnfähigkeit "selber" zahlen. Ist du das normal?

Ich würde dich nie einstellen!

da sind wir schon 2

@Majumate

mit mir 4

@ anders7777:

Wenn du kündigst, dann hast du auch die verdammte Pflicht bis zum letzten Tag für das Unternehmen da zu sein.

Hast Du die Frage überhaupt richtig gelesen? Der Arbeirtgeber stellt ihn frei!!! Und wenn die Freistellung nicht "unwiderruflich" ist, muss er dem Arbeitnehmer den Urlaubsanteil ausbezahlen, die Überstunden selbstverständlich auch!

Dein AG müsste deinen Lohn während der Arbeitsunfähigkeit "selber" zahlen.

Das ist falsch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 20 Arbeitnehmer hat; dann hat er durch die Arbeitsunfähigkeit praktisch kaum eine finanzielle Belastung, weil er an einem Umlageverfahren teilnehmen muss und die Kosten von der Krankenkasse ersetzt bekommt! Trotzdem geht eine unberechtigte Krankschreibung natürlich überhaupt nicht!

Man sieht, dass Deine unberechtigt negative Antwort von wenig juristischer Kenntnis "getrübt" ist!

Ja kannst du Machen! Dann muss er dir die Überstunden Auszahlen! Und wenn du dann die Krankenmeldung für die 14 Tage hast muss er dir den Urlaub auch Ausbezahlen!