Überstunden trotz Attest

2 Antworten

Ja, du kannst die Arbeits"verweigerung" ankündigen und auch durchziehen. Aber bitte nicht über die eventuellen Folgen wundern.

Könnte ich auch mir in diesem fall anwaltliche hilfe nehmen, und wenn ja welche folgen hätte das für mein Arbeitgeber?

Für deinen AG hätte das gar keine Folgen. Er wird nur aufgefordert (nett gebeten) sich an das Attest zu halten. DU müsstest für diesen Brief auch noch zahlen. Was ein RA schreibt, daran muss sich keiner halten... Das ist so, als würde ich dir eine Ansichtskarte von Malle schicken...