Überstunden mit Gehalt abgegolten

9 Antworten

Eine Pauschalabgeltung in diesem Umfang ist nach allgemeiner und höchstrichterlicher Rechtsprechung juristisch nicht zu beanstanden.

Diese Regelung besagt aber nicht, dass Du jetzt auch grundsätzlich gezwungen wärst, diese Überstunden nun tatsächlich zu leisten.

Denn immer noch gilt - auch wenn sich ein Arbeitnehmer zur Erbringung von Überstunden vertraglich verpflichtet hat -, dass der Arbeitgeber Überstunden nur bei betrieblich begründeter Notwendigkeit anordnen und mit Blick auf den Arbeitnehmer von ihm nur "nach billigem Ermessen" verlangen darf - Betriebsrat, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen einmal unbeachtet gelassen.

Das ist rechtens und bei Angestellten durchaus üblich. In einem Angestelltenvertag wird ein festes Monats- oder Jahres-Gehalt festgelegt. In diesem Gehalt sind in der Regel einige Überstunden eingerechnet. Der Vorteil ist, dass du jeden Monat ein festes Gehalt bekommst, das von deiner Arbeitsleistung unabhängig ist und das nicht im Stundenlohn berechnet wird. Bekommst du aber dein Gehalt im Stundenlohn und nach der geleisteten Arbeitszeit ausbezahlt, ist dein Angestellten-Status ziemlich fraglich und die steht eine Abgeltung der Überstzunden zu. Trotzdem hättest du dir deinen Arbeitsvertrag besser vor der Unterschrift durchgelesen, der ist nämlich gültig und deine 5 Stunden monatlich hast du mit deiner Unterschrift verschenkt. Dabei fährst du noch gut. Viele Angestellte müssen -zig kostenlose Überstunden leisten, weil sie sich auf ein fixes Gehalt eingelassen haben.

Die vielfach verwendete AGB-Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ ist nicht klar und verständlich und somit unwirksam, wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Denn der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. auf ihn zukommt und welche Arbeitsleistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09; BAG vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10).

Es gibt gewisse Anforderungen, nach denen sich solche Mehrarbeitsklauseln zu richten haben. Daher lässt sich keine generelle Antwort geben.

Allerdings sieht die von dir angesprochene Klausel legal aus, da die Zahl der mit dem Gehalt abgegoltenen Stunden auf 5 pro Monat begrenzt ist.

Solche Klauseln sind durchaus üblich und meist nur in den Fällen, in denen keine Begrenzung oder eine sehr hohe Zahl von Stunden abgegolten sein sollen, unwirksam

was denkst du denn?

deine firma, die eine rechtsabteilung oder zumindest einen hausanwalt hat, schreibt es in die verträge

wir haben vertragsfreiheit in deutschland

du hast es unterschrieben, hatte dich keiner zu gezwungen

also, was denkst du so?

Was für ein Unsinn ist das denn?!?!

Die Argumente "Vertragsfreiheit" und "du hast es unterschrieben" sind "Totschlagargumente" - aber sie erlauben noch lange nicht alles! Und nicht alles, was unterschrieben wird, ist alleine schon deshalb auch "in Ordnung" oder legal!

@Familiengerd

Ich weiß, was er meint..., und soooo falsch liegt er gar nicht !!!!!

Ich hatte einen Vertrag, in dem stand: "Etwaig anfallende Überstunden sind mit dem Jahresgehalt abgedeckt." Dieses war allerdings so hoch, dass ich gerne einmal Überstunden gemacht habe :-))

@verreisterNutzer

Doch, SouchoneinIdol liegt "soooo falsch"!

Bei Vereinbarung von hohen Entgelten lassen die Gerichte (je nach den Umständen) auch Pauschalabgeltungen für Überstunden in einem nicht bezifferten Umfang zu - so wie bei Deiner Vertragsformulierung.

Bei Otto-Normalverdiener wäre eine solche Vereinbarung wie bei Dir allerdings schlicht und einfach nichtig/unwirksam!

@Familiengerd

Davon abgesehen, dass ich nie auf die Idee gekommen wäre, wegen der von mir (im Grunde ja "freiwillig") geleisteten Überstunden gegen den Arbeitgeber vorzugehen, bleibe ich dabei: @SouchoneinIdol hat in allen seinen Aussagen Recht:

  1. Die Firma hat es in den Vertrag geschrieben - stimmt! Nichts dran zu rütteln!
  2. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit - stimmt! Ob einzelne Klauseln später rechtswirksam oder rechtsunwirksam sind, entscheiden dann die Arbeitsgerichte. Ansonsten bräuchte man ja auch keine Salvatorischen Klauseln in die Verträge aufzunehmen.
  3. Der AN hat unterschrieben - stimmt! Und dass er nicht mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen wurde, unterstelle ich mal...

==> Tut mir leid, @Familiengerd, hier bist Du auf dem Holzweg!

@verreisterNutzer

SouchoneinIdol trifft, ausgehend von diesem Fall, eine allgemeine Aussage - und gegen die wende ich mich in der von ihm unterstellten Allgemeingültigkeit zurecht

"Vertragsfreiheit" und "Unterschreiben" alleine sind noch lange keine Freibriefe für Verträge - und die Salvatorische Klausel hat damit erst einmal überhaupt nichts zu tun!

Ich kann mich zehnmal auf Vertragsfreiheit berufen und darauf, dass ein Vertrag unterschrieben worden sei - die Vertragsinhalte müssen auch einer inhaltlichen Kontrolle standhalten.

Tun sie das nicht, helfen mir "Vertragsfreiheit" und "Unterschrift" auch nichts - wie es hier der Fall wäre, wenn die Vertragsklausel nur "Überstunden sind monatlich mit dem Gehalt abgegolten": eben nichtig/unwirksam trotz Vertragsfreiheit und Unterschrift.

Und das "nicht gezwungen sein" ist auch so eine Sache! Nein, mit der Pistole wird keine gezwungen. Aber wenn Du behaupten willst, es bestünde bei Vertragsverhandlungen zwischen einem Otto-Normalverdiener (wir reden nicht von Managern, die Bedingugnen stellen können) und einem Arbeitgeber ein Kräftegleichgewicht, eine Balance, dann bist Du blauäugig. Es ist übrigens ein uraltes Thema der Kritik an Teilen des Bürgerlichen Gesetzbuchs: dass es juristisch von einem fiktiven Gleichgewicht der Kräfte bei Vertragspartner ausgeht (das in der Regel bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eben nicht besteht)!

Selbstverständlich ist das "Stimmt" in Deinen 3 Punkten richtig - es hat nur überhaupt nichts mit der grundsätzlichen (und darum nur ging es) Kritik in meinem Kommentar zu tun!

Und es muss Dir auch nicht leid tun - denn auf dem "Holzweg" bin ich bei meinen Anmerkungen deshalb ganz sicher nicht! Du müsstest eben nur meine Ausführungen richtig ein- und zuzuordnen wissen!!

@Familiengerd

@Familiengerd, in Teilen Deines vorstehenden Kommentars hast Du mit anderen Worten genau das Gleiche wie ich geschrieben. Von der Sache her sind wir eigentlich doch der gleichen Meinung...!

Schade nur, dass Du heute so rechthaberisch bist :-(( - kann ich Dir in irgendeiner Form helfen?

@verreisterNutzer

Das hat nichts mit "rechthaberisch" zu tun, sondern mit "Genauigkeit" bei der Argumentation und bezüglich des entsprechenden Ansatzpunktes!

Und in der Tat gibt es viel zu viele Antworten, die nur Spekulationen, "Bauchgefühle" und apodiktische Behauptungen zum Inhalt haben, bei denen mir inzwischen "der Hut hoch geht"! - Damit bist Du nicht angesprochen!!! :-)

@Familiengerd

Alles klar - freue mich auf weitere gemeinsame Ratgebungen mit Dir, da ich Dein Fachwissen sehr schätze... :-))

Gruß und schönen Abend!

Vertragsfreiheit gibt es in den USA. Hierzulande können Klauseln aufgrund geltender Gesetze unwirksam sein. Deshalb wird die Salvatorische Klausel angefügt, sonst wäre der gesamte Vertrag schnell null und nichtig.