Überstunden als Spesen
Mein Arbeitgeber rechnet mir meine Überstunden als Spesen ab. Ist das so zulässig? Habe ich Nachteile dadurch?
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Da solltest Du in Deinen Kollektivvertrag schauen. Die ersten beiden Ü-Stunden werden oft nur mit einem Zuschlag von 25% berechnet, jede folgende mit 50%, nach 10 Stunden Arbeitszeit oft auch mit 100% Son- und Feiertage von Beginn an mit 100% Zuschlag; rufe bei Deiner Innung an, die geben Dir die für Dich gültigen Sätze durch.
Spesen sind mit Vorsicht anzunehmen, Du könntest Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommen.