"überstunden" - rechtliche sichtweise

5 Antworten

Das kommt auf deinen Vertrag an. Aber rechtlich sind bis zu 2 Überstunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten.

Es sollte wohl mal abgewechselt werden, wer nach "Dienstschluss" immer auf die Nachzügler wartet. So ist jeder mal dran und ich denke, auch wenn du dann mal eher gehst dafür, natürlich bist du dann versichert. Du wärst ja auch versichert, wenn du wegen Übelkeit eher nach Hause gehen würdest. Ansonsten gibt es ja auch Arbeitsverträge......

Nur mal grundsätzlich: die Auffassung deiner Chefin ist mindestens reichlich kleinlich,wegen zehn Minuten früher gehen.Ist ne Frechheit. Aber als Vorgesetzte kann sie natürlich bestimmen,OB Du früher in Feierabend gehen darfst oder nicht. Was den Nachhauseweg betrifft: selbstverständlich bist Du auch als "auf dem Weg zur/von der Arbeitsstelle" versichert,wenn Du mal früher (oder eben später) in Feierabend gehst.Im Falle von "früher" muss aber eben die Zustimmung des Vorgesetzten vorliegen. Und "Überstunden" sind das selbstverständlich,auch wenn es täglich nur wenige Minuten sind.Übers Jahre werden das durchaus Stunden.Aber das sollte nicht das eigentliche Thema sein.

Ist alles in deinem Tarifvertrag geregelt, wende dich mal an deine Gewerkschaft !

(auch wenn du kein Mitglied bist)

Gruß D.

Das hab ich jahrelang gemacht. Im Einzelhandel kannst du auch nicht um 18.30 den Griffel fallen lassen, da muß noch Kasse gemacht und weggeräumt werden. Wenn du dich für 1-2 Minuten packst, würde ich dich als Chefin ganz schnel abbauen.