Überschreibung und Erbe unter Kinder?

6 Antworten

Bin mir nicht sicher, ob ich die Reihenfolge richtig erfasse. Zum ersten geht es nicht um Tod der Eltern, sondern Tod Mutter, Tod Vater - jeweils ein eigener Erbvorgang.

Für beide gilt - solange sie leben - können sie mit jeweils ihrem Eigentum machen- was sie wollen. Hier kommt innerhalb der ersten 10 Jahre nach (Ver-)Schenkung für die Pflichtteilsberechtigte evtl die Geltendmachung eines Pflichtteilergänzungsanspruch in Betracht. Wobei der Wert pro Jahr um 10% abschmilzt. Etwas verschenktes wird aber nie dein Eigentum- es geht hier nur um einen finanziellen Ausgleich.

Würde nun der Vater Erbmasse der bereits verstorbenen Mutter verschenken, kann dies nur geschehen, wenn die Erbengemeinschaft noch nicht auseinander gesetzt wurde- dann kommt es auf die Absprache innerhalb der Erbengemeinschaft an - nur ohne Vollmacht ist der Vater hier allein nicht handlungsberechtigt. Dann müssten die übrigen Erben aber sofort handeln, ansonsten besteht zumindest das Risiko einer Verjährung oder einer stillschweigenden Zustimmung.

Moin,

jedes Kind hat ein Anrecht auf einen Erbanteil. Wenn es Geld ist lässt sich das leicht lösen. Wenn es ein Haus ist, kann man Schwierigkeiten bekommen. (Wenn man das Geld für die Ausbezahlung nicht hat!)

Beispiel: Gesetzliche Erbfolge => Nur Bargeld (Kein Haus etc.) verheiratet und 3 Kinder; Frau Stirbt

Gesamteigentum:10.000€

  • Davon gehören dem Mann pauschal 5000€ und der Frau 5000€
  • Nur der Anteil der Frau wird vererbt
  • Davon erbt der Mann pauschal 50% = 2500€ (Mann hat dann 7500€)
  • Unter den Kindern werden die anderen 50% aufgeteilt = 2500€/3 = 833€/Kind

(Demnach wäre der Pflichtteil ~417€)

Nu die eigenen Kinder erben!! (adoptierte zählen wie "Echte")

Auch zusammenlebende Partner oder nur angeheiratete Kinder erben normaler nichts! ...

Erbengemeinschaft kann langwidrig und schwierig werden. Da kann auch die Familie daran zerbrechen! ...

Ansonsten Pflichtteil ... Regelungen bei Geschenken ...

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt immer noch den Pflichtteil, der beträgt die Hälfte von dem Teil, der ohne Testament zu stehen würde. Meines Wissens nach kann das nur ausgeschlossen werden, wenn Gründe für Erbunwürdigkeit vorliegen, etwa wenn einer versucht hat, seinen Vater umzubringen...

Es gibt aber auch sehr spezielle Testamente, wie das "Berliner Testament", bei dem man unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Erbe ausgeschlossen werden kann.

Überschreibungen - im Sinne von Schenkungen werden bis zu 10 Jahren vor dem Tod mit als Erbe betrachtet. Also erst wenn nach der Schenkung 10 Jahre vergangen sind, wird das nicht mehr als Erbmasse gesehen.

Soweit ein Erblasser innerhalb von 10 Jahren nach erfolgter Schenkung verstirbt, haben die gesetzlichen Erbe Ansprich auf einen Pflichtteilergänzungsanspruch ..... der sich mit jedem Jahr nach Schenkung um 10 Prozent verringert.

Das bedeutet, wenn der Vater 10 Jahre nach der Schenkung noch lebt gehört es dem Kind?

@12345lol12345

Genau so sieht es aus - dann schauen weitere gesetzliche Erben i die Röhre.

@12345lol12345

Nein falsch- wenn der Vater heute etwas verschenkt und noch 10 Jahre lebt - ist es aus der Erbmasse des Vaters komplett raus.

Das beschenkte Kind wird mit Schenkung Eigentümer. Es trägt dann nur nicht mehr das Risiko, dass seine Geschwister noch Geld-Anspruch stellen könnten.

Dieses Risiko kann man aber auch umgehen in dem Vater alle Kinder in den Schenkungsvorgang einbindet.

bei einem Testament können ausgeschlossene Kinder immer ihren Pflichtteil einfordern.