Überschneidung von zwei Arbeitsverträgen als SHK?
Hi,
ich bin zur Zeit in einem unbefristetem Anstellung als Studentische Hilfskraft. Ab dem 01.10 werde ich eine Duales Studium anfangen. Jetzt haben sie mir für das duale Studium angeboten, nur für den August einen Vorvertrag zu unterzeichnen um das Unternehmen kennen zu lernen.(30h/W) Ich hätte jetzt bei meiner SHK Stelle genug Urlaub um den Monat zu überbrücken und würde dann nur September wieder beim ersten Arbeitgeber arbeiten. Auch weiß ich mit relativ großer Sicherheit, dass der Arbeitgeber mir das genehmigen würde.
Ist das in der Art überhaupt so möglich? Ich würde ungern die Stelle als SHK vorher aufhören wollen. Dass die zweite Stelle mit Lstkl VI berechnet wird, weiß ich wohl. Hinzukommt bestimmt noch der Wirrwarr mit der Krankenkasse.
Ich wäre froh, wenn ihr mir da Informationen bzw Ratschläge geben könntet.
2 Antworten
So ganz habe ich es nicht verstanden... aber folgendes.
Wenn es der selbe Arbeitgeber ist, dann sind 2 Verträge eh unmöglich, wenn sich diese in Aufgabengebiet und Arbeitszeit überschneiden.
Zumal darf man gewisse h/Woche nicht übersteigen und dies gilt nicht pro Stelle, sondern insgesamt. Kommt man darüber, hat man mit dem Finanzamt, Krankenkasse usw. nachher ein Problem.
2 Verträge beim selben Arbeitgeber gingen nur, wenn bei Stellungen absolut getrennt sind.
Beispiel am Vormittag ist man Bürokraft und Abends noch als Reinigungskraft tätig.
Bei 2 verschiedenen Arbeitgebern gibt es da ein kleines Problem. Wenn man Urlaub hat, darf man nicht arbeiten, auch nicht woanders. Das schreibt das Gesetz eindeutig vor.
Der sogenannte Erholungsurlaub muss auch als solcher genutzt werden!
Hi,
der August fällt in einen vorlesungsfreien Zeitraum. Da könnte ich theoretisch mehr als die maximalen 20h/W leisten.
Es sind zwei verschiedene Arbeitgeber. Was mir wohl vorschwebt ist, so eine Art unbezahlte Freistellung, da wohl im Urlaub nicht gearbeitet werden darf.