übernimmt eine GGG Garantie den Motorschaden?

4 Antworten

Wenn das Fahrzeug den Garantiebedingungen entspricht in Sachen Alter, Laufleistung und Wartung sollte das kein Problem sein.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gilt sowieso die gesetzliche Gewährleistung. Du solltest eigentlich gar nichts zahlen müssen.

Da es wohl ein gewerblicher Händler war, greift hier ohnehin die Gewährleistung. §437 ff BGB

Ich nehme an, dass der Verkäufer sich mit der Garantie Versicherung versichert hat, glaube nicht, dass du da Zugriff drauf hast.

Du scheinst dich aber mit Gebrauchtwagengarantien nicht wirklich aus zukennen.

Habe auch nicht behauptet.

Nach 2 Monaten gilt noch die gesetzlich Sachmangelhaftung. Somit solltest du gar nichts zahlen müssen.