Übernimmt dies die Haftpflicht?

8 Antworten

ich denke du nimmst das auf deine eigene rechnung , der betrag ist zu klein um ihn eínzureichen - das macht mehr arbeit als der rauchmelder wert ist


Kann man aufgrund der fehlenden Infos nicht beantworten.

Die Privathaftpflicht zahlt in der Regel nur Schäden, die du Dritten zugefügt hast.

Gehört nun der Rauchmelder dir selber, dann ist das ein Eigenschaden und wird nicht von der Privathaftpflicht übernommen.

Gehört der Rauchmelder hingegen deinem Vermieter, dann ist das erstmal ein sog. Mietsachschaden und würde von der Privathaftpflicht bezahlt werden. Vorausgesetzt, es war kein Vorsatz im Spiel. Evtl. könnte sogar ein Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein. Das kommt dann auf deinen Tarif drauf an.


@Kaffeemann88,

dann schildere uns bitte mal, wie du den Rauchmelder kaputt gemacht hast. Danach kann man dann erst erkennen, ob deine Privathaftpflichtversicherung den Schaden zahlt.

Außerdem, gehört der Rauchmelder dem Vermieter und nicht dem Mieter. Bedeutet, dass du den Schaden dem Vermieter melden musst und dieser dann für die Neuanschaffung des Rauchmelders zuständig ist.

Vorausgesetzt Du wohnst zur Miete und  Schäden an Mietsachen sind mit versichert, ja.

Allerdings sollte man die Versicherung nicht wegen jeder Lappalie  in Anspruch nehmen.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Mutwilligkeit, z. B. man schmeißt den Rauchmelder einfach aus dem Fenster;-), würde die Versicherung allerdings nicht übernehmen. Das nur am Rande.

Glaube nicht. Weil das ja Dein eigenes ist wo beschädigt ist.
Ne Haftpflicht zahlt normal nur wenn Du von jemand anderen was kaputt machst.

Fragesteller wohnt zur Miete und hat den Rauchmelder des Vermieters beschädigt.

Okay, wenn der Rauchmelder auch dem Vermieter gehört ist das natürlich was anderes. Dann würde ich den Schaden mal der Versicherung melden, die sagen dan schon ob se zahlen oder nicht.