Übernimmt die Hausratversicherung den Schaden auch ohne Bilder?

3 Antworten

Wir hatten im Keller einen Wasserschaden und viele Klamotten wurden beschädigt. Leider habe ich nur Fotos von den ganzen Kartons gemacht und nickt von dem Inhalt. Übernimmt die Versicherung trotzdem den Schaden? Der vermietet wäre Zeuge weil er die Sachen auf den Müll gebracht hat. 

Das wird eng für Dich.

Hat der Vermieter die Sachen mit deinem Einverständnis auf den Müll gebracht?

@FGO65

Ja und ich habe auch das Einverständnis von der Versicherung bekommen. 

@Kleinerstern66

Du mußt der Versicherung immer die Gelegenheit geben den Schaden zu begutachten. Wenn die Versicherung aber gesagt hat Du kannst es entsorgen, weil sie den Schaden nicht persönlich (durch Gutachter) sehen möchte, und auch keine Fotos benötigt, ist doch alles okay. Fotos lediglich von Kartons nutzen natürlich gar nichts. Da kann ja alles Mögliche drin sein.

Nach der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof für Zivilsachen) muss der Schaden und die Schadenhöhe glaubhaft gemacht werden.

Die Fotos von denb durchweichten Karton sind hilfreich. Das gilt auch für das Zeugnis des Vermieters.

Aber da die Sachen im Keller war, kann bei einigen Vertragswerken nur nach dem Zeitwert abgerechnet werden. Außerdem ist die Höhe der Versicherungssumme maßgebend. Ist sie zu gering, kann ein Abzeug wegen Unterversicherung erfolgen.

Entscheidend ist aber, ob es ein Wasserschaden im Sinn des Versicherungsvertrages ist.

Wenn nein, müssen Sie gegenüber den Nachbarn die Höhe des Schadens nachweisen -hier wären schon Fotos vom Inhalt vonnöten - und damit rechnen, dass nur der Zeitwert ersetzt wird.

Welcher Schaden ist denn entstanden?

Ggf. kommt ein Gutachter raus und schaut sich das an

Die kompletten Kinderklamotten die wir jetzt fürs zweite Baby brauchen sind hinüber (Neuwert ca.3500€) und dazu noch andere Kleidungsstücke, möbel etc. Einen Wert von ca. 5000€ - 6000€. Ich habe vorher extra bei der Versicherung gefragt ob icu die Sachen schon weg schmeißen darf da der Vermieter alles so schnell wie möglich weg haben wollte weil die Sachen angegangen haben zu schimmeln. Schuld an dem wasserscjaden sind allerdings meine Nachbarn von den wird sich meine Versicherung wahrscheiblicj das Geld wieder holen. 

@Kleinerstern66

So naiv kann man doch gar nicht sein.

Alle Schäden muss man nachweisen können und dazu gehört z.B. eine Liste der unbrauchbaren Sachen, wie auch entsprechende Fotos. Bei Markenartikel müsste man dann auch noch die jeweilige Marke und Größe dazuschreiben.

Auf Zuruf z.B. 10 Kinderhöschen und 5 Hemdchen, 2 paar Strümpfe und Schuhchen im Wert von 3.500 € - das glaubt dir kein Mensch.

Außerdem stellt sich die Frage, was diese Klamotten und Möbel im Gesamtwert von knapp unter 10.000 € überhaupt in einem Kellerraum zu suchen hatten.

Und wenn man dann noch den Satz liest - ich habe ja Fotos von den Kartons gemacht - wird jeder Schadensgutachter sofort an einen Versicherungsbetrug denken.

Auch wenn der Nachbar an der Schadensursache schuld wäre, müsste man auch ihm bzw. seiner Versicherung den Schaden (Wert und Anzahl der einzelnen Kleiderstücke und Möbel nachweisen und dies auch mit Fotos unterlegt.

Gruß Apolon