Übernahme von Fahrtkosten zum Arzt, Rückerstattung; wenn ja, wo?

7 Antworten

Das wird sehr schwierig werden, wenn überhaupt.

Es ist korrekt, die DAK erstattet NUR in ganz konkreten Fällen, und zwar

1. wenn anschließend ein Krankenhausaufenthalt erfolgt (also keinesfalls bei ambulanter Behandlung)

2. bei Behandlungen wegen Niereninsuffizienz (Dialyse) und Bestrahlungen, die aufgrund einer Krebserkrankung notwendig sind. 

Bei 1. kann man die Kostenvorlage umgehen, indem ein niedergelassener Arzt einen Transportschein ausstellt. Das wird er nur tun, wenn Du wegen Deiner Krankheit nicht in der Lage bist, selbständig oder mit Freunden/Bekannten/Verwandten, ins Krankenhaus zu kommen. Den Transportschein bekommt der Taxiunternehmer, der mit der KK abrechnet. Da mußt Du den Eigenanteil bezahlen. Oder Du wirst mit einem Krankenwagen eingeliefert, was den Nachteil hat, dass, wenn eine stationäre Aufnahme nicht erfolgt, Du u. U. den Einsatz bezahlen mußt.

Bei 2. muss die DAK von Dir einen Antrag auf Kostenerstattung bekommen, den sie VORAB genehmigen muß.

Das alles trifft bei Dir nicht zu. Einen Antrag beim Jobcenter kannst Du zwar machen, aber ich bezweifle sehr, dass er Aussicht auf Erfolg hat. Alle diese Gerichtsentscheidungen sind Einzelentscheidungen, da kommt es auf den Richter an. Ich kenne Fälle, wo das Amt ALLES abgelehnt hat. Ein Rechtsanwalt meinte dann, es sei das schlimmste Amt in ganz Deutschland. Nun ist der Betreffende umgezogen und hat vom neuen Amt ALLES genehmigt bekommen, ohne Rückfragen ohne Probleme, ohne irgendeine Verzögerung.

Für ältere Patienten wird die Grundsicherung erhöht, weil man bei denen diese Fahrten in einem gewissen Rahmen als Mehrbedarf sieht. Auch wenn ich nicht glaube, dass es Aussicht auf Erfolg hat, was diese Fahrten anbelangt, hast Du Dir mal Gedanken gemacht, ob Du einen Behindertenausweis bekommst?

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung gibt es nur, wenn es sich um eine Serienbehandlung handelt, hier Straheln- oder Chemotherapie oder innerhalb von 5 Tagen vor oder 14 Tage nach einer stationären Behandlung.Oder wenn ein Pflegegrad von mindestens 3 vorliegt.

Krankentransportrichtlinien- dort findest du die Vorassetzungen

Das scheint bei dir alles nicht zuzutreffen, damit übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht- auch wenn dir ein Arzt einen Transportschein ausstellen sollte. Frag dann bei der Kasse an sonst kommt das böse Erwachen, wenn die DAK die Kosten NICHT übernimmt- was passieren kann. Manche Ärzte stellen die Transportscheine aus, um Ruhe vor den Patienten zu haben.

Die Kassen dann den Stress, weil die Versicherten nicht kapieren wollen, warum die kosten nicht übernommen werden.

Dir bleibt nur das Jobcenter mit Mehrbedarf.

Top ausgeführt. Leider traurig, daß es tatsachentechnisch so ist.

LG

bei chronischer krankheit und folgebehandlungen, kannst du das bei der krankenkasse beantragen

Wenn das JC sich weigert, dann musst du vor dem Sozialgericht klagen.

Eigentlich sollte das nämlich als Mehrbedarf gewährt werden.

Frag mal hier nach: elo-forum.org

das jc und das sg haben damit garnichts zu tun.