Übernahme Fahrtkosten für WE Fahrt von Kind vom JObcenter?
Frage: Aufgrund eines laufenden Rechts-Streits wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ( Tochter ), bin ich vom Familiengericht durch Beschluss verpflichtet, meine Tochter alle 2 Wochen in den Zug von Stuttgart nach Hessen zu setzen ( dh. mitzufahren )und auch die Kosten zu tragen. Da der Rechtsstreit noch weiter geht, und noch kein Urteil gefällt ist, hält sich der Kindsvater schön raus . obwohl er meins Wissens ja die Kosten für die Fahrt vom Jobcenter ersetzt bekommen würde- zur Info - wir bekommen als BG- ergänzende Hilfe vom JC, mein Ex ist ALG II Empfänger. Nun meine Frage: Kann ich die Kosten nun bis zur Urteilsverkündung beim JC einreichen oder muss ich dafür zum Jugendamt???
1 Antwort
Das Jobzenter hat mit Familienstreits und Sorgerecht nichts zu tun, sozialleistung werden daraufhin nicht steigen, und dein antrag wird abgewiesen.
Das was du machen kannst, ist die Fahrkosten beim Jungendamt geltend zu machen und deinen Anwalt um Rat zu fragen, ob der Vater diese nicht tragen muss, da er (so hab ich es verstanden) alle zwei wochen das Umgangsrecht wahrnehmen Will/muss. für diesen Gerichtbeschluss wird er ja vergünstigt sein kind sehen zu können , muss im umkehrschluss aber die anfallenden kosten tragen , um dieses recht geltend zu machen.
Wende dich also an das jugendamt und anwalt und hebe alle zugtickets auf damit du es rückwirkend auch erstattet bekommst