Übernahme Anwaltskosten vom Arbeitsamt

8 Antworten

weil der streitwert über 5.000,- eur liegt geht es vors landgericht. dort herrscht -richtig- anwaltszwang. der anwalt/die anwältin möchte auch fürs LG zugelassen sein. wenn die sache noch nicht beim gericht anhängig ist, beantragen sie bitte unter vorlage ihrer Einkommensnachweise einen Beratungshilfeschein, man geht zueerst in die Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts, danach gehts weiter. Bürgschaft ist Bürgschaft, beide sind zur Zahlung verpflichtet, auch füreinander, und egal ob sie jetzt können oder nicht. Eine Notlage (arbeitslos/krank) entbindet nicht von der Verpflichtung, eine Forderung zu bezahlen. Vielleicht ist die Versicherung in der Pflicht, bei psychischen Erkrankung greift sie manchmal nicht, ist trotz gezahlter Beiträge unwirksam. Hat er die Erkrankung bei der Antragstellung mit angegen, oder lag diese ggfs. damals noch nicht vor?

Zum Amtsgericht mit den Unterlagen gehen.Kostenlose Rechtsberatung.Oder zum Rechtsanwalt mit den Unterlagen vom Arbeitsamt sowie den anderen Unterlagen.Beratungsschein für das Amt ausfüllen lassen kostet 10 Euro beim Rechtsanwalt.

Amtsgericht macht keine rechtsberatung (mehr). verboten.

es gibt soetwas wie Prozesskostenhilfe, die muss man aber glaube ich vorher beim anwalt beantragen

Wenn du keine Rechtsschutz hast,musst du wohl selber dafür aufkommen!!

Es gibt Pflichtverteidiger wenn man keine Kohle hat.

in strafsachen, und dort auch nur wenn die sache nicht so einfach ist dass man sich selbst verteidigen kann, oder mit einem erheblichen strafmaß rechnen muß.