Überlassenes Parkett nun meins?

5 Antworten

Sie müssen es mitnehmen, falls der Nachmieter oder der Vermieter das nicht haben möchte.

Hier hat wohl der Eigentümer auch etwas zu sagen.

Steht denn fest, dass der Parkettboden vom Vormieter beschafft und verlegt wurde? Gibt es einen Mietvertrag, der diese Regelungen untermauert. Der Vormieter ist nicht dein Vertragspartner. Der Vormieter muss die Wohnung renoviert an den Vermieter zurück geben.

Was heißt steht fest? Der Vormieter hat mir diesen Vorschlag gemacht und der Vermieter hat diesem zugestimmt.

@Xylophon385

Die Zustimmung des Vermieters hast du in deinem Kommentar aber unterschlagen!

ja, kannst du

es ist deiner, du hast auch alle pflichten des vormieters damit übernommen

wenn der vermieter zb sagt, der kommt raus, musst du ihn entfernen

Super. Irgendeine Ahnung was für ein Preis man da ansetzen kann? Sind etwa 30-35 Quadratmeter die mit dem Parkett belegt sind.

@Xylophon385

ich würde dir gar ncihts geben^^

aber parkett geht so bei ca 20 los und bis 50 ist normales, dann wird es richtig gut

pro m²

300-500?

was er halt gibt

ich nichts, reiß es halt raus^^

Es ist deins. Entweder drin lassen (mit Zustimmung und/oder Kostenersatz des Vermieters, oder entfernen oder dem Nachmieter zum Kauf anbieten. Du hast die Wahl.

Hallo,

Darf ich Sie fragen:

1) Was haben Sie denn mit dem Vermieter vereinbart

2) Was ist denn unter dem Parkett?

Der Vermieter hatte damit wenig zu tun und hat die Vereinbarung nur abgenickt.

Was unter dem Parkett ist kann ich nicht sagen.

@Xylophon385

Das Problem ist: Ohne eine konkrete Abrede mit dem Vermieter kann der Vermieter verlangen dass Sie das Parkett entfernen. Also der Vermieter entscheidet über die Verwendung des Parketts. Will allerdings der Vermieter das Sie das Parkett in der Wohnung zurücklassen, muss er Ihnen eine entsprechende Entschädigung bezahlen.

Wenn Sie das Parkett entfernen, so müssen Sie zudem darauf achten, dass Sie den (möglicherweise) darunterliegenden Bodenbelag nicht schädigen. Insowei besteht hier die Gefahr, dass der Vermieter Sie auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.