Überladung 3,5 Tonnen?
Hallo , kch habe einen Sprinter mit Leergewicht von ca 2,5 Tonen ..max zulässig durch Zuladung 3,5 Tonnen ..also zulässig mit Klasse B. Frage: werde ich von der Polizei aufgehalten und der Wagen wiegt über 3,5 Tonnne zahle ich ja ein Bußgeld wegen Überladung....kann ich aber auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeitgt werden? Denn mit 3,8 tonnne z.b wird das Fahrzeug ja zum LKw und ich hab nur Klasse B
6 Antworten
Ein Fahrzeug fällt nicht automatisch in eine andere Fahrerlaubnisklasse wenn man es überlädt.
Nimmst Du eine Person mehr mit als in den Zulassungspapieren erlaubt,
fährst Du ja auch keinen Bus.
Wie hier schon geschrieben wurde reicht die FE der Klasse B auch dann aus,
die Überladung wird als OWi geahndet - nicht als FoF.
Danke, für die Richtigstellung!
Prinzipiell gilt, was in den Papieren steht. I
st das Gefährt als PKW oder als LKW zugelassen. Entsprechend benötigst du eine Fahrerlaubnis. Wenn dein Fahrzeug überladen ist, kann es passieren, dass die Weiterfahrt untersagt wird und du erst durch entladen weiter fahren darfst.
Das stimmt nicht. :)
Es ist zwar durchaus möglich, ein deutlich kleineres Fahrzeug als LKW zuzulassen- jedoch benötigst du dann auch einen LKW Führerschein.
Wenn mein Pickup ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg hat,
er aus Steuergründen als LKW zugelassen ist,
brauche ich eine LKW-Fahrerlaubnisklasse?
Seit wann denn das?
Und wo kann ich das nachlesen?
Entschuldige bitte. Mein Fehler! Du hast natrülich Recht! War leider etwas abgelenkt. :) <3
Es ist zwar durchaus möglich, ein deutlich kleineres Fahrzeug als LKW zuzulassen- jedoch benötigst du dann auch einen LKW Führerschein.
Das ist Unsinn!
siehe § 6 FeV
Einzig entscheidend für die Klasse des benötigten Führerscheins ist die Bauart eines Fahrzeugs.
Die versicherungs- und steuerrechtliche Einstufung des selben ist dabei unerheblich. (ansonsten wäre dies im Gesetzestext explizit aufgeführt!)
Was bringt es dir, nachdem ich meinen Irrtum längst dank @Crack erkannt habe, danach Stunden später, unter meiner entsprechenden Antwort, erneut dazu etwas zu schreiben?
Du fährst ein Auto das maximal 3,5 Tonnen wiegen darf als odarfst du es mit der Klasse B Fahren.
Wenn du es nun überlädst greift die Führerscheinregelung ja nicht...
Der C1/C wird benötigt für Fahrzeuge deren Zulässige Gesamtmasse 3500kg überschreitet...
Der B sagt das du Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesmatmasse von über 3500kg fahren darfst.
Du siehst? Es Geht bei Führerscheinen immer nur um die Maximal Zulässige und nicht die Tatsächliche Masse.
Klar für das Überladen zahlst du (nicht grade wenig) aber Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das nicht.
- Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t. http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/FeV06.htm
- Überlädst Du das Fahrzeug hat es noch immer ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t
Damit begehst Du eine Ordnungswidrigkeit.
https://www.bussgeldkatalog.de/ueberladung/
Der Status deines Führerscheins bleibt dabei unverändert, es zählt was in Deinen Fahrzeugpapieren aufgeführt ist...
Nein. Du hast ja die passende Fahrerlaubnis für das zulässige (!) Gesamtgewicht.
Nein, das stimmt nicht.
Man kann z.B. einen Pickup als LKW zulassen um Steuern zu sparen,
trotzdem kann eine Fahrerlaubnis der Klasse B ausreichen wenn das KFZ dieser Gruppe entspricht.