Überholt oder fahrstreifenwechsel

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Hier kommt nicht Tatbestandsnummer

107100 Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dabei Andere

sondern TBNr. 105672 zur Anwendung:

 

  • Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten dadurch den nachfolgenden Verkehr.
  • §5Abs.4, §49StVO, §24StVG, 22BKat

Das kostet 80€ Bußgeld, 23,50€ Gebühren und bringt 2 Punkte ein.

Vor allem kommt da mal § 315 c StGB in Betracht (Gefährdung des Straßenverkehrs). Falsches Überholen ist eine der "sieben Todsünden". Da kommst du mit nem Bußgeldbescheid noch eher gut weg.

Kuck mal hier (Absatz 1 Nummer 2 b):

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html

Wenn du dich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten hast (kann man anhand des mitgeteilten Sachverhalts nicht beurteilen), kommt eben auch eine Strafbarkeit nach § 315 c StGB in Betracht.

Danke für ihre Antwort.Ich kann von mir aus behaupten, dass ich nicht rücksichtslos gefahren bin. Da ich mit einem Dienstfahrzeug gefahren bin und neben mir ein 52-jähriger Hauptmann. Dieser meinte das die jenige viel zu schnell angefahren kam. Mich danach noch beleidigt hat und einige Zeit danach hinter uns gefahren ist und ziemlich nah an uns war (gedrängelt). Gerade wenn ich einen Vorgesetzten im Auto habe, fahre ich vorsichtig.

Fahrstreifenwechsel mit gefährdung würde ich sagen.