überholt bei überholverbot

18 Antworten

Ich hoffe, dass er Dich anzeigt und dass er Zeugen dafür hat. Wenn Dir Behinderung usw. nachgewiesen werden kann, kann die Strafe recht hoch ausfallen. Wenn es nach mir ginge, würdest Du die Fahrerlaubnis verlieren. (ein Vater mit 2 Kindern, der wegen so eines Idioten wie Dir fast mal sein Auto mit den Kindern drin gegen den Baum gesetzt hat.)

Stimmt, wegen solcher Idioten kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen.

ehm du kannst ruhig sachlich bleiben. ich sage ja auch nicht das du ein idiot bist...

@mylooo

er eröffnet auch nicht alle 2 minuten fragen bzgl. eigenem fehlverhalten im straßenverkehr ;)

lern autofahren oder lass es bleiben.

@mylooo

Es gibt ein paar Themen, da hört bei mir der Spaß auf und da reagiere ich sagen wir mal ungehalten. Besonders, da mich jemand, wie ich schon geschrieben habe, genau auf die Art und Weise von der Straße gedrängt hat, die Du beschrieben hast, nämlich Überholen von mehreren Autos bei Überholverbot. Da das ein normaler Mensch nicht macht, da er sein und das Leben anderer damit aufs Spiel setzt, muss ich ja annehmen, dass etwas mit diesen Personen nicht stimmt, deshalb die Bezeichnung.

@mylooo

myloo, ich habe auch nicht geschrieben, dass Du ein Idiot bist, sondern nur, dass wegen solcher Idioten, die sich nicht an die Regeln halten, tödliche Unfälle passieren.

Sorry, aber für Dein Verhalten habe ich Null Verständnis. Und meine weiteren Gedanken behalte ich in dem Fall lieber für mich.

Wenn ich die Antworten hier so lese, fällt mir folgendes Zitat ein:

"Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein."

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Zur Sache:

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Selbstverständlich ist es verboten im Überholverbot zu überholen, das sagt ja schon der Begriff selber aus.

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Ohne Gefährdung hat kann dies mit einem Bußgeld wie folgt geahndet werden (aus dem Bußgeldkatalog):

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20 Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)

70 Euro 1 Pkt. A

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Für Fahranfänger auf Probe führt dies zu Probezeitmaßnahmen, da es sich um einen A-Verstoß handelt.

Folge: Sofern vorher noch keine Probezeitmaßnahmen gegen den Betroffenen ergriffen worden sind, erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei auf dann insgesamt 4 Jahre.

Die Fahrerlaubnis bleibt davon jedoch unberührt. Es ist Unsinn, zu behaupten, diese sei nun "weg".

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Im übrigen: "Aussage gegen Aussage" und insbesondere die Ansicht, dass in einem solchen Falle eine Klage ggf. fallen gelassen würde, ist ebenfalls Unsinn.

Ein Urteil kann dann gesprochen werden, wenn der Richter von der Schuld des Beklagten überzeugt ist. Mögen auch noch soviele Aussagen gegeneinander stehen.

Der Opa kann dich garnicht anzeigen, weil er wahrscheinlich keinen Beweis hat. Wenns sowieso kurz vor Ende des Überholverbots war, find ichs eigentlich nicht so schlimm.

Keinen Beweis? Er hat mind. 2 Zeugen.

@germanils

Ergänze: Mind. 3, denn er hatte eine Mitfahrerin. Das hat der Fragesteller vergessen zu erwähnen. Ebenso wie er bei der selben Fragestellung gestern das mit dem Überholverbot vergessen hat zu erwähnen...

Das gibt Punkte in Flensburg, eine saftige Geldbuße und Dein Lappen ist aufgrund Deines Fahranfängerstatus erst mal weg! Du solltest lernen die Verkehrsregeln zu achten und andere Verkehrsteilnehmer mehr zu schätzen! Du bist offenkundig noch nicht reif, ein Kraftfahrzeug zu führen!!!

"Dein Lappen ist aufgrund Deines Fahranfängerstatus erst mal weg!"

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Ein volkstümlicher Irrtum ...

Ein Fahranfänger wird vom Bußgeldkatalog nicht anders behandelt als ein "erfahrener" Kraftfahrer.

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Es gibt allerdings im Straßenverkehrsgesetz einige besondere Vorschriften bzgl. der Behandlung von Fahranfängern. So wird z.B. einem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen, wenn er der Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, nicht Folge leistet.

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Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis einem Fahranfänger jedoch nur dann entzogen, wenn das gleiche Verhalten auch bei einem "erfahrenen" Kfz-Führer zu einer Entziehung führen würde.

"Schlimm" ist subjektiv. Objektiv erwarten Dich 70,- EUR Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. (Wenn nicht noch Strafen wg. Nötigung oder Gefährdung dazukommen)