Überhöhte Stromnachzahlung! (Zwischenzähler)

4 Antworten

Bitte definiere deine Mietkosten - Was verbirgt sich hinter dem Wortbegriff "Abschlag " laut Mietvertrag? Gibt es eine Aufteilung der Miete in Nettomiete oder Grundmiete und monatliche Nebenkostenvorauszahlung? Oder werden die Nebenkosten als monatlicher Festbetrag ständig bezahlt, ohne dass es eine Abrechnung der NK nach einer 12-monatigen Abrechnungsfrist gibt? Wenn letzteres zutrifft, dann würdest du ein Pauschal- oder Inklusivmiete bezahlen und die Frage der Stromkosten wäre erledigt.

kephissos 
Fragesteller
 13.01.2014, 13:05

Also ,ich zahle 270,- kalt, dazu zahle 50,- Nebenkostenabschlag (40,- Strom und 10,- Wasser!Der Vermieter hat schriftlich versichert das die Abschlagszahlung die Kosten decken würde!Mein Strom wird über einen Zwischenzähler abgerechnet (auf diesem Zähler steht ein Schild :für Verrechnungszwecke nicht zugelassen!Nun vermute ich das der Zähler evtl. Nicht geeicht ist bzw. defekt ist!!!5300 Kw in 10Monaten ist me Menge Strom!

Gerhart  14.01.2014, 06:15
@kephissos

Wie werden die anderen Nebenkosten, Versicherung, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Müll, Abwasser, Hauslicht usw. in die Miete eingerechnet? Gibt es einen Wasserzähler für die Wohnung? Hat der Vermieter auch die Wasserkosten irgendwann oder mit dem Strom gemeinsam abgerechnet? Steht das Wort "Abschlag" im Mietvertrag? Ich will herausfinden, ob du einen Pauschlmietvertrag hast, der ohne Abrechnung deiner NK gilt.

kephissos 
Fragesteller
 14.01.2014, 09:34
@Gerhart

Ja ich zahle einen Abschlag für Wasser und Strom,es ist keine Pauschale!Was mich irritiert ist: der Vermieter hat schriftlich versichert das der Abschlag die Nebenkosten decken würde! Ein weiteres Fragezeichen ist: ist es laut TAB zulässig eine elektrische Heiztherme über einen Zwischenzähler,zusammen mit dem Hausstrom, laufen zu lassen? Vorallem steht auf dem Zähler: für Verrechnungszwecke nicht zulässig! Da ist doch irgendwas faul, wie kann eine Einzelpersonen bei 35qm ,1800,- Strom in 10 Monaten verbrauchen?

Gerhart  15.01.2014, 09:58
@kephissos

Nun verabschiede dich doch bitte von dem Begriff "Abschlag" und erkläre eindeutig, dass für die Abrechnung von Wasser und Strom eine Abrechnung nach 12 Monaten oder Kalenderjahr erfolgt bzw. erfolgt ist. Die offizielle Bezeichnung deines "Abschlages" wäre: Monatliche Vorauszahlung auf Teile der Nebenkosten, hier Trinkwasser und Elektroenergie. Die anderen Nebenkosten, die du nicht aufgeführt hast, die aber trotzdem anfallen, sind in der Miete integriert, werden also pauschal gerechnet.

Der Verbrauch von Elektroenergie kann über einen Zwischenzähler gemessen werden. Eine Heiztherme wäre ein Gerät, dass zugleich warmes Wasser und Heizung sicherstellt. Hausstrom ist der Anteil des Stromverbrauches, der für allgemeine Zwecke wie Treppenbeleuchtung anfällt. Ich gehe davon aus, dass du das Betreiben der elektrischen Heizung deiner Wohnung zusammen mit dem Stromnetz in deiner Wohnung über einen Zähler infrage stellst, weil du glaubst, dass Heizstrom über einen separaten Zähler geführt werden müsste, der günstigere Konditionen für diese Stromart vorhält. Dem ist nicht so, weil dein Stromverbrauch insgesamt über den Zwischenzähler läuft. Die Kennzeichnung des Zwischenzähler bedeutet nur, dass der Energieversorger diesen nicht als Zählwerk für seine Abrechnung nutzen darf. Welchen Preis für die Stromabnahme du mit dem Vermieter ausgemacht hast, ist noch zu untersuchen.

Die Frage ist die Zulässigkeit von nicht geeichten Zähler. Das Eichgesetz schreibt eine regelmäßige Eichung vor. Kaltwasserzähler müssen nach 6 Jahren neu beglaubigt werden. Wärme- und Warmwasserzähler nach 5 Jahren. Stromzähler nach 6 Jahren.Geschieht dies nicht, darf mit diesen Geräten nicht mehr abgerechnet werden. (Hier ersatzweise per m²) Die Kosten für die Eichung kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Kostengünstiger ist allerdings ein Neukauf von geeichten Geräten.

das kann doch nicht sein!I

natürlich kann das sein... zumal, wenn du elektroheizung hast...

dein VM kann dir im MV gar nicht schriftlich versichert haben, dass 40,-- für strom ausreichend ist.. der kennt deine verbrauchsgewohnheiten für heizung und warmwasser ja nicht.

Das "hört" sich eigentlich nach einer Pauschale für die Betriebskosten an. Wenn das so sein sollte, ist damit der Strom bezahlt. Eine Anpassung (sprich hier Erhöhung) käme nur für den Fall einer entspr. Vereinbarung im Mietvertrag in Frage.