Überhängende Äste und Gestrüpp am Grenzzaun - Überhang

5 Antworten

Biete ihm an, selbst tätig zu werden auf einem Streifgen von 1m breite zum Zaun auf seinem Grundstück. Er muss dir dasd Betreten erlauben, das nennt sich Hammerschlagsrecht.

Das Hammerschlags- und Leiterrecht ergibt sich aus landesrechtlichen Regelungen. Zur Erhaltung eines Bauwerkes notwendige Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Bauarbeiten, die nur vom Nachbargrundstück aus durchgeführt werden können, muss der Nachbar danach dulden.

Und hier geht es ja um die Instandhaltung des Zaunes! Nimmt der Zaun Schaden, weil ER nichts unternimmt und dir das Hammerschlagsrecht nicht einräumt, ist ER dazu verpflichtet, auf SEINE Kosten den Schaden beheben zu lassen.

Erklärt er sich nicht damit einverstanden, dürfen Sie das Nachbargrundstück nicht betreten! Die einzige Möglichkeit, Ihr Recht durchzusetzen, ist in diesem Fall, den Nachbarn auf Duldung zu verklagen.

Das ist eine Frage des Nachbarschaftsrechtes und das wird auf Länder-/Gemeindeebene festgelegt. Da müsstest du dich erkundigen, welche Regelungen in deinem Wohnort gelten.

Solange die Hecke nicht schaden nimmt nicht,  wenn ja dann Sachbeschädigung. Wenn Du sie bezahlt hast. 

Du kannst ihn zu nichts zwingen.

Natürlich kann sie! Weil sein büsche schei** ihren garten vollmüllt!

Bei ins heißt es, es ist das Gestrüpp vom Nachbarn, er muss sich drum kümmern. Was über den Zaun wächst und diesen gar beschädigt, muss er beseitigen. Oder ich mache es für ihn.

Ich bin da mit meinem Nachbarn gut dran. Er beschwert sich nicht, wenn ich was abschneide, bietet sich auch immer selbst an es zu tun. Da es blöd aussieht, wenn das Gestrüpp gleich am Zaun endet, mache ich es immer selbst, wie es mir auch gefällt. Am Ende kommt bei uns der Strauchschnitt, sprich die Entsorgung ist kostenlos. Und ob ich hier nun seinen "Abfall" mit rausstelle, was soll's.

Das hin und her, wer muss und wer nicht ist mir zu doof. Wie beschreiben, wenn ich es selbst mache, kann ich mich dran auslassen, wie mir recht ist.