Übergangsgeld Einkommensteuer 2 Jahre umschulung

1 Antwort

Kurzer Auszug aus Wikipedia:

In § 46 EStG ist die Abgabepflicht der Arbeitnehmer geregelt. In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:

  • Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro
  • Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro (nach Abzug eines eventuellen Altersentlastungsbetrags und eines Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft)
  • Bei mehreren Arbeitslöhnen nebeneinander, also wenn die Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
  • Wenn die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
  • Ehegatten hatten die Steuerklassenkombination III / V oder IV mit einem eingetragenen Faktor, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben
  • Auf der Lohnsteuerkarte oder auf der Ersatzbescheinigung wurden Freibeträge eingetragen
  • Ehegatten wählen nicht die Zusammenveranlagung und möchten nicht die standardmäßige 50%ige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag. In diesem Fall müssen beide Ehegatten eine Steuererklärung abgeben.
  • In speziellen Fällen bei Sonderzahlungen, in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert
  • Bei Sonderzahlungen und Wechsel des Arbeitgebers im selben Jahr, wenn der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Vorarbeitgeberwerte nicht berücksichtigt hat
  • Die Ehe wurde geschieden bzw. durch Tod beendet, und einer der Ehegatten hat im selben Jahr wieder geheiratet
  • Auf der Lohnsteuerkarte wurde ein Ehegatte berücksichtigt, der im EU-Ausland lebt (bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten, siehe § 1a EStG)
  • Wohnsitz im Ausland und Beantragung der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht.

Steuerpflichtige ohne Arbeitslohn sind in den folgenden Fällen abgabepflichtig: - Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag. - Der Ehegatte ist Arbeitnehmer und erfüllt eine der oben genannten Voraussetzungen. - Es ist ein Verlustvortrag vorhanden.

Schlussendlich muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO).

ok und etza nochmal auf deutsch ;)

@Pepichen

Ganz einfach: Übergangsgeld gehört zum ersten Punkt der Liste!! Also musst Du eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

@bmke2012

Ok aber habe ja sonst keine Steuer bezahlt also weiß ich nicht ganz wie ich das Angebe. Ich schreibe meine Einkommensteuer immer per Hand also mit den Zetteln vom Finanzamt... Könnte ja nur bei Anlage N das Übergangsged eintragen mehr hab ich ja nicht erhalten und auch nicht einbezahlt....alles verwirrend aber vielen dank :)