Übergangsgeld? 1 Monat ohne Mittel

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Kann jemand seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen fin Mitteln bestreiten ist er bedürftig im Sinne des SGB2 und hat daher einen Leistungsanspruch. Beginnt die Ausbildung bereits am 1.8. das Bafög erst am 1.9. sollte zumindest eine darlehensweise Bewilligung von ALG2 möglich sein, dh das im August gezahlte wird in monatl Raten zurückgezahlt.

Disclaimer/Haftungsausschluss: Antworten zu Recht & Gesetz sind stets Spekulationen zur jeweils gestellten Frage. Für verbindliche Auskünfte benötigt ein Jurist vollständige Kenntnis des Sachverhalts.

Du musst rechtzeitig Überbrückungsgeld beantragen, Das wird normalerweise problemlos bewilligt.

Es kommt dann darauf an, wann dir das erste Geld zu fließt, ob du die Überbrückung erstatten musst oder nicht.

Wenn das JobCenter für einen VORSCHUSS eintritt, muss der auf jeden Fall zurück gezahlt werden.

Das Arbeitsamt hat damit gar nichts zu tun ... das Übergangsgeld von Du da gelesen hast war für den Übergang von Arbeitslosengeld 1 bis zur ersten Lohnzahlung ... das war immer eine Kannlesitung

bei HartzIV gibt es sowas nicht .. entweder man sit bedürftig oder nicht ... wobei wer "dem Grunde nach Anspruch auf Bafög" hat, nicht bedürftig ist ....

Du solltest mal bei der Bafög Stelle fragen, warum sie erst ab dem 01.09. gewähren, wenn sdie Ausbildung tatsächlich am 01.08. beginnt, ggfls. auch Wiederspruch gegen den Bewilligungsbescheid nur wegen des Beginndartums einlegen ...