Übergangen auf Warteliste / Mietsache (Garage)

6 Antworten

Die Hausverwaltung macht hier ihre Fehler zu meinen Problemen

Welchen Fehler? Nur weil du auf einer Warteliste stehst, kannst du deshalb einen freiwerdenden Stellplatz nicht beanspruchen!

Vielmehr bestimmt der Eigentümer, mit wem er Mietvertrag schliesst!

wer weis wann die nächste frei wird.

Und wer weiß, ob du je einen bekommst?

G imager761

Dass Du jetzt nicht berücksichtigt wirst, könnte ein Versehen gewesen sein oder Absicht. Es wurde mit Dir kein Vertrag über die Vermietung einer Garage geschlossen. Lediglich in Aussicht gestellt wurde, dass Du evt. Berücksichtigung finden wirst, wenn mal eine frei wird. Einen Rechtsanspruch hast Du nicht. Kein Vermieter würde einen solchen vorsorglichen Vertrag schließen, wenn nicht klar ist, ab wann jemals dieser Vertrag erfüllt werden kann.

Ansonsten ist es so, dass es für Vermieter schwierig ist, Mieter die immer wieder mal Probleme machen wirklich zu sanktionieren, wenn es denn sein muss. Das Vorenthalten einer Garage könnte somit auch eine willkommene Gelegenheit für die Hausverwaltung sein, Dir eins auszuwischen, wenn sie meint, dass Du das schon lange verdient hättest. Z. B. wiel Du Dein heiligs Blechle immer mal wieder auf dem Bordstein geparkt hast und entsprechende Hinweise ignoriert hast.

Ich will DIr und der HV nichts unterstellen, aber es lohnt sich auf jeden Fall, in diese Richtung mal nachzudenken, ob so etwas auch hinter dem "Versehen" stecken könnte.

Im übrigen hast Du die Wohnung ohne Parkplatz gemietet und es ist in bestimmten Gegenden natürlich ein großes Risiko, wenn man ein teures Auto einfach so an der Straße parkt. Ggf. müßte man dann einen Parkplatz weiter weg mieten und wann immer es geht, das Auto dort abstellen. Da Du keinen Parkplatz gemietet hast und auch keinen Anspruch vertraglich hast, darfst Du nicht so verärgert sein. Vielleicht hätte es woanders auch Wohnungen mit Parkplatz gegeben.

meine Garage soll nun wer anders bekommen,

Wieso deine?

  1. Ein Vermieter entscheidet immer noch selbst, an wen er etwas vermietet.

  2. Wenn man auf einer Warteliste steht , bedeutet dass nicht automatisch, dass die auch der Reihe nach abgearbeitet wird.

Seitdem habe ich, da ich nah am Haus parke (notfalls auch halb auf dem Bordstein) 2 Strafzettel bekommen.

Die StVo ist dir aber bekannt? Insofern: Selbst schuld, was kann dein Vermieter dafür, dass du ordnungswidrig parkst?*

Was kann ich tun?

Nichts,

Wenn die Einstellplätze oder Garagen nicht direkt zu den einzelnen Wohnungen zugerechnet werden, kann der Eigentümer sie vermieten, an wen er will. Auch eine solche Warteliste ist keinesfalls verbindlich. Oder hast du während dieser Wartezeit evtl. für eine Anwartschaft gezahlt?

Was kann ich tun?

feste weinen

Ich bin der Meinung auch mündlich geschlossen Abmachungen fallen unter das Vertragsrecht und daher habe ich Anspruch darauf.

ja tun sie, aber du hast keinen vertrag geschlossen, du hast deinen namen auf eine liste schreiben lassen, das hat keine rechtsbindung