Übergang Kleinunternehmer ab 17500 Euro Umsatz
Hallo,
hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. habe bereits 2 Steuerberater gefragt aber den Eindruck das sie es selbst nicht ganz genau wissen, wahrscheinlich ist mein Fall zu einfach :-)
Es geht um §19 UStG, Kleinunternehmerreglung.
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Meine Frage: Mein Umsatz besteht aus der Leistung für meine Arbeit und zum großen Teil aus Materialkosten (Bauarbeiter)
Sind die Materialkosten sogenannte Hilfsumsätze oder werden die bei der 17500 Euro Schwelle vom Kleinunternehmer zum Unternehmer voll mit einbezogen?
Angenommen ich baue Material im Wert von 10.000 Euro ein was ich zuvor ausgelegt/vorfinanziert habe und dann dem Kunden berechne.
Kann ich jetzt nur noch 7500 Euro verdienen bzw. Material berechnen, da ich sonst aus der Kleinunternehmerreglung rausfalle und dann im nächsten Jahr Mwst bzw. Umsatzsteuer berechnen muss?
Hoffe ich habe die Frage verständlich rübergebracht und das jemand antwortet der sich wirklich gut auskennt.
Danke Euch
4 Antworten
Zum Gesamtumsatz zählen erstmal alle steuerbaren Lieferungen und Leistungen, die du erbringst. Dazu gehört natürlich auch weiterberechnetes Material. Von diesem Umsatz kann man dann bestimmte steuerfreie Umsätze (die du nicht wahrsch. nicht ausführst) abziehen und Verkäufe von Anlagevermögen bleibt auch außer Ansatz. Liegt der sich dann ergebende Gesamtumsatz über 17.500, muss man im nächsten Jahr die Regelbesteuerung anwenden.
Steuerbar ist alles, was die Tatbestandsmerkmale des § 1 UStG erfüllt.
Ein Dienstleister hat sicher auch so seine Aufwendungen. Berechnet er sie zzgl. seiner eigentl. Dienstleitung an Kunden weiter (z.B. Fahrtkostenersatz), ist das auch Umsatz.
Ob eine rechtliche Vorschrift dir gerecht vorkommt oder nicht, beugen musst du dich ihr...
Hilfsumsätze sind die, sagen wir, 10000€ Material nicht. Was ich aus meinem Studium weiß ist: Materialkosten sind ein Anteil des Umsatzes.
Hilfsumsatz wäre, wenn du am Wochenende noch einen Garagenverkauf machst, und dort historische Zeitungen und Kunstdrucke verkaufst (mal als Beispiel)
Über etwaige Sonderregelungen müssten deine Steuerberater wirklich mehr wissen.
Wenn Du Deine Dienstleistungen Privatpersonen gegenüber erbringst, kann die Berechnung von 19% MwSt. "störend" sein. Da ich annehme, dass Du deine Leistungen gegenüber Gewerbebetrieben erbringst, ist das doch völlig egal. Diese machen die gezahlte MwSt ohnehin geltend. Meine Empfehlung: Verzichte auf die Befreiung von der Mehrwertsteuer!
Die Weiterverrechnung der Waren zählt ganz klar als Umsatz!
Um dem zu umgehen müssten deine Kunden das Material selbst kaufen und du berechnest lediglich deine Dienstleistung.
Hallo, danke für die Antwort, was bedeutet steuerbar in diesem Zusammenhang? Heißt dass versteuerbar übersetzt?
Ist das nicht etwas ungerecht gegenüber Kleinunternehmer die viel Materialaufwand haben?
Der reine Dienstleister kann ja in diesem Falle seinem Endkunden länger die Kleinunternehmerreglung bieten und muss auf seine Leistung nicht 19% aufschlagen?