Übergabevertrag stornieren oder rückgängig machen

3 Antworten

Fakt ist nach der Schilderung, das Haus und der Grund sind jetzt im Eigentum der Tochter.

Zu prüfen und zu hinterfragen wäre, warum das Eigentum eine Belastung darstellt. - Wenn es für die Tochter tatsächlich eine Belastung ist: Kann diese Belastung ohne Rückübertragung der Tochter genommen werden?

Wie wäre die Tochter später 'versorgt'?

Abschließend die Frage: Warum wurde das Eigentum übertragen? Meist, damit die 'Kinder' versorgt sind und keiner am Ende etwas 'mitnehmen' kann...

Eintragungen im Grundbuchamt kann man meines Wissens rückgängig machen, das sollte kein Problem darstellen.

Wenn ich Dich recht verstanden habe, ist der Besitz für Deine Tochter jetzt eine Belastung und ihr wollt das Haus und Grundstück wieder selbst verwalten? Der offizielle Weg ist, dass die Tochter das Eigentum an Euch grundbuchamtlich überschreibt. Ich denke zumindest, dass das möglich sein sollte. lg Lilo

Habt Ihr eure Tochter schon gefragt, wie sie sich die Zukunft vorstellt und was sie will? Ihr Wille sollte an 1. Stelle stehen. Man kann alles entsprechend notariell ändern bzw. regeln.