Übergabe eines Mietvertrages mit Beistand aller Beteiligten?

8 Antworten

Wenn der Vermieter einverstanden ist, dass B und C die Wohnung mieten, ist das okay. Für C bedeutet das, dass sie auch für alle möglichen Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag haftet. Aussteigen kann sie aus dem Vertrag dann nur mit Zustimmung des Vermieters oder wenn B und C gemeinsam den Vertrag kündigen

Völlig wurscht ob A,B oder C.Jemand hat einen Mietvertrag unterschrieben und der ist bindend.Alles andere regelt der Mietvertrag oder benötigt die Zustimmung des Vermieters.

Beteiligte sind hier der Vermieter der Wohnung und der Mieter A der Wohnung und der Fragesteller B. B wohnt in der Wohnung, deren Besitzer er nicht ist, die Miete für die Wohnung wird bezahlt, von wem bleibt hier offen.

Nun will B in dieser Wohnung weiterhin wohnen, will sie aber vom Vermieter offfiziell mieten. Im Wissen, dass er Mietschulden (aus welchem Mietvertrag auch immer) und eine schlechte Schufa hat, will er mit einer Mieterin C eine Mieterpartei bilden um dann diese Wohnung zu mieten. C ist eine solvente Person, die B als gesamtschuldnerisch haftende Mieterin braucht, damit der Vermieter die Wohnung an diese Mieterpartei vermietet.

Zunächst muss der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und Mieter A wirksam beendet werden hier vermutlich durch einvernehmliche Auflösung, damit überhaupt ein neuer MV abgeschlossen werden kann. Nun soll aber die mithaftende Mieterin der Mieterpartei schnellstens wieder aus dem Mietvertrag entfernt werden, damit sie nicht für 2 Mieten haftet. B Eklärt bisher nicht, wie er die Miete bezahlen will und welche Sicherheit er der Frau C bietet, dass sie nicht in die Haftung kommt.

Eine Möglichkeit wie von @bwhoch2 vorgeschlagen ginge zwar, würde aber im Grunde die Haftung von C nicht beenden, solange der Mietvertrag besteht.

Alles in allem ist der gute Wille des Vermietere erforderlich, der ja nach Aussage von B die Zusammenhänge bestens kennt.

Wenn Person B bspw eine schlechte Schufa hat, kann das ein Grund sein, diesen als Hauptmieter abzulehnen. Denn wo nichts ist, kann man auch keine ausstehende Miete pfänden.

Person C kann da als zusätzlicher Hauptmieter einspringen.

Dann kann er aus persönlichen Gründen ausziehen (Man versteht sich mit B nicht mehr, oder B ist Raucher und geht nicht raus).

Ob dann der Mietvertrag fortgesetzt wird ist aber vom Wohlwollen des Vermieters abhängig, da der alte Mietvertrag seine Gültigkeit verliert und neu aufgesetzt werden muss, mit B als Hauptmieter.

In der kurzen Zeit wird das nicht klappen, denke ich. Da der vorgeschlagene Folgemieter (B) vom Vermieter nicht akzeptiert werden muss.

Das stimmt so nicht: C kann zwar ausziehen, das entlässt ihn aber nicht aus dem Mietvertrag und seiner Pflicht zur Zahlung der Miete. Davon kann ihn nur der Vermieter entbinden, was der aber angesichts der Konstellation mit großer Wahrscheinlichkeit nicht tun wird. D.h. C haftet weiter für die Miete - egal ob er noch dort wohnt oder nicht. Und er haftet für die gesamte Miete - für den Fall, dass B nicht zahlt.

@florestino

Also ich habe noch nie nicht gezahlt. Ich bin nur arbeiten gegangen, seitdem habe ich Mietschulden, geht Hand in Hand, was ich damals nicht wusste. Sehr hilfreich florestino und Wiesel

@florestino

Darum muss ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden (wie ich schrieb) und um die Kündigungsfrist zu umgehen kann C B als Nachmieter vorschlagen, was der Vermieter aber ablehnen kann. Daraus resultiert dann das, was Du geschrieben hast ;) C ist haftbar, solange es keinen neuen, nur auf B zugewiesenen Mietvertrag gibt.

Person C kann helfen, indem sie mit einwandfreien Dokumenten (Gehaltsnachweise, Schufa, gute Selbstauskunft) als Mietmieter in den Mietvertrag aufgenommen wird. Der Mietvertrag hätte dann 2 Hauptmieter, nämlich B und C.

Natürlich muss der Vermieter einverstanden sein, aber weshalb sollte er ablehnen, wenn dadurch ein Mieterwechsel verhindert wird, die Miete bisher schon immer pünktlich kam und auch sonst in der Person B kein Grund besteht, ihn nicht in der Wohnung haben zu wollen.

Person A muss natürlich auch mit der Auflösung des Mietvertrags einverstanden sein. Entweder, indem er/sie kündigt oder mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Übernahmezeitpunkt schließt. Dann wäre B tatsächlich unabhängig von A.

Für Person C bedeutet es zunächst das Risiko, in einem zweiten Mietverhältnis "gefangen" zu sein. Person C muss nicht mit einziehen.

Person B kann sich unabhängig von C machen und C kann sich unabhängig von B machen, wenn sich beide gegenseitig bevollmächtigen, das Mietverhältnis jederzeit auch im Namen des anderen kündigen zu können.

Damit wäre zwar B während des Mietverhältnisses immer dem Wohlwollen von C ausgeliefert, aber auch C ist immer der Gefahr ausgesetzt, für etwas haften zu müssen, was ihr Person B einbrockt, ohne wirklich Einfluss zu haben und selbst wenn sie jederzeit kündigen kann, in 3 Monaten Kündigungsfrist kann auch noch viel passieren.

Das mit der Vollmacht ist das Entgegenkommen gegenüber C und es wäre auch sofort vollziehbar, braucht also keine 2 Monate.

Hoffe, die Antwort ist diesmal sachlich genug und wenn sie Dir nicht passt, tut es mir leid, aber eine andere Möglichkeit fällt mir - ganz ehrlich - nicht ein. Und noch was: Ein solches Mietverhältnis habe ich selbst schon in der Praxis mitgemacht und es hat drei Jahre lang gut funktioniert, weil es eine gute Vertrauensbasis zwischen den beiden Mietern gab. Nach den drei Jahren wurde das MV gekündigt, weil die Wohnung nicht länger gebraucht wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung