Überführungsfahrt mit in Deutschland nicht zulässiger Sidepipe und Händlerkennzeichen?

3 Antworten

Ist nicht zulässig!

1.  Rote Kennzeichen sind nur dann zulässig, wenn der Händler und Eigentümer der Roten Kennzeichen oder ein Mitarbeiter die Kennzeichen nutzt.

2. Für die Zulassung eines Kfz in den Niederlanden ist die dortige Verwaltungsbehörde zuständig. Das Versehen eines Kfz mit Kennzeichen eines anderen Staates ist verboten!

Was ihr betreibt ist verbotene "Fernzulassung" und führt dazu, dass das Kfz als nicht zugelassen gilt, obwohl Kennzeichen angebracht sind.

BMVBS: Fernzulassung von Fahrzeugen unzulässig
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat klargestellt, dass die Zulassung von Fahrzeugen eine hoheitliche Maßnahme des allgemeinen Polizeirechts ist, die nach den §§ 6 und 46 FZV ausschließlich den örtlich zuständigen  Zulassungsbehörden vorbehalten bleibt. Eine Fernzulassung - durch Verwendung ausländischer Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen und der dazu korrespondierenden ausländischen Dokumente – stellt einen Hoheitsakt eines ausländischen Staates auf deutschem Territorium dar, zu dem der ausländische Staat nicht befugt ist.


So wie du in Deutschland ein Kfz nicht mit ausländischen Kennzeichen versehen darfst, so ist das auch in den Niederlanden mit deutschen Kennzeichen.

Sorry, hätte das vielleicht noch mal genauer schreiben sollen. Das Fahrzeug befindet sich bereits in Deutschland

Und wozu sind dann Händlerkennzeichen da, wenn man dann damit zum Bleistift als Kunde keine Probefahrt mit einen Auto machen darf? Der "Händler" dem die Nummern gehören wäre mit dabei und fährt hinterher

@JackxD

Das Fahrzeug muß im Eigentum des Händlers stehen, dann darfst du auch ohne "Beifahrer" eine Probefahrt mit den Roten Kennzeichen dieses Händlers durchführen. Nach Kauf gehört das Fahrzeug nicht mehr dem Händler und deshalb darf er dir die Kennzeichen nicht zur Verfügung stellen.

Wenn das in NL so zulässig ist, geht das. Ob du allerdings mit Holländischem Händlerkennzeichen in der BRD fahren darfst, kann ich nicht genau sagen.

Natürlich mit deutschen Händlerkennzeichen, das Auto befindet sich bereits in Deutschland :)

@JackxD

Sollte kein Problem sein.

§ 16 Abs. 1 FZV

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine
EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden,
wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug
unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem
rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. § 31 Absatz 2 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

@Rockuser

Wie kann es sich um eine Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt handeln, wenn sich das Faherzeg bereits in Deutschland befindet?

@imager761

Indem es vom Verkäufer vom Käufer zum Wohnort des Käufers 'überführt' wird ;)

Wollt ihr das Fahrzeug in den Niederlanden abholen und auch dort die roten Kennzeichen dranmachen?

Das Fahrzeug ist bereits in Deutschland

@JackxD

Dann ist es ok. Dann kannst du mit dem Händlerkennzeichen fahren.