Überbrückung vom Arbeitsamt / Jobcenter wegen Arbeitsaufnahme bei Umzug
Moin. Folgende Situation: Ein Bekannter von uns (26 Jahre) wohnt bei seinen Eltern in Uelzen hatte nur einen 400 € Job. Also keinen Anspruch auf Hartz4. Nun hat er sich entschlossen auszuziehen wegen Arbeitsstelle. Er bewarb sich bei uns in der Nähe am Freitag den 13.8. in Hannover und konnte gestern den Montag 16.8. schon anfangen. Da der Weg von seinem Elternhaus natürlich zu weit ist, schläft er erstmal bei uns, bis wir eine billige 1 ZKB Wohnung gefunden haben. Frage: In wie weit kann ihm das Arbeitsamt helfen, auch finanziell, um eine Wohnung bzw. Mietkaution aufzubringen. Das Gehalt liegt bei ihm bis zum ersten ca. bei 300 € nach 2 Wochen arbeiten. Ausgezahlt wird Gehalt immer erst am nächsten 15. des Monates, so das er nun 6 Wochen erstmal ohne Geld da steht. Gibt es da irgendeine Möglichkei die er nutzen kann, solange er hier noch keine Meldeadresse hat? Weil, ohne Wohnung kein Antrag auf aufstockendes Hartz4, und ohne Geld keine Wohnung... Er hatte bisher keinen Anspruch und hier beim neuen Arbeitsamt auch angeblich nicht. Wer kann uns helfen und Tips geben??? Danke schonmal im vorraus, Spielvogel74@gmx.net
5 Antworten
Auch wenn das Arbeitsamt oder die Arge als Überbrückung zahlen würde, dauert der ganze Schriftkram und die Genehmigung sicher länger als 6 Wochen. Deshalb wäre es besser, dass sich Dein Bekannter bei einer privaten Person Geld leihen würde. Vielleicht geht das ja (Familie, Freunde usw.). Natürlich mit einem richtigen Vertrag und Rückzahlungsoptionen.
...dann hast Du eine gute Erfahrung gemacht, ich selbst für einen Bekannten leider keine.
Anspruch kann er beim neuen Amt nicht haben da er ja dort nicht gemeldet ist. Er müßte sich eventuell bei euch anmelden damit er dort Leistungen beantragen kann. Die Whg. suchen müßt ihr allein, sie muß nur den dort vorhanden von kaltmiete ect. entsprechen.
Das Problem liegt hier darin,dassAnträge für Überbrückungsgeld und Umzugskosten immer vorher gestellt werden müssen, bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreibt. Wenn er jetzt mittellos ist, kann er zwar trotzdem einen Antrag stellen, bekommt aber höchstwahrscheinlich nur ein Darlehen, das erdann in geringen Raten zurück zahlen muss.
Ich glaube nicht und wenn dann nur als Darlehn. Aber vor diesem Problem steht jeder Erwerbstätige. Das Geld wird immer erst nacht der Arbeit bezahlt.
Ein Überbrückungsgeld kann jeder beantragen. Wird in der Regel aber als Darlehen gewährt.Und es geht auch sehr schnell, wenn man seine Unterlagen zusammen hat. Sollte aber vor der Vertragsunterzeichnung beantragt werden.
Warum hat er keinen Anspruch auf Hartz 4? Wenn er kein Hartz 4 bekommt, dann kann er auch keine Mietkaution beantragen. Er soll bei euch bei der zuständigen Arge vorsprechen und Hartz 4 beantragen.
Wenn jemand mittellos ist, ist auch eine Soforthilfe möglich. (Sogar in Bargeld) Man darf sich nurnicht abwimmeln lassen.