Über grün gefahren aber im Augenwinkel noch gesehen dass die Ampel in dem Moment orange wird. Hat das Konsequenzen?
Hallo, vor ner Stunde bin ich nach Hause gefahren. Ich stand an einer Kreuzung mit Ampel. Ob die Ampel Kameras hatte weiß ich nicht. Und geblitzt hat auch nichts. Auf jeden Fall bin ich bei grün gefahren Ca 45-50 km/h und dann hab ich noch im Augenwinkel gesehen dass es orange wurde... Bei orange soll man ja auch nicht fahren. War das nun verboten oder darf man das? Geblitzt hat nichts. Ich bin mir auch fast sicher dass die Ampel keine Kameras oder Blitzer hat. Ich mach mir voll die Gedanken. Fahre so selten Auto weil ich Angst habe Fehler zu machen und das verunsichert mich gerade sehr.
9 Antworten
Bei Orange darfst Du fahren -> wenn Du nicht mehr zum Stehen kommst oder andere damit gefährdest zB. Starkes Abbremsen und ein anderer würde dir hinten reinfahren.
Wenn Du aber siehst das es gerade umschaltet und Du kommst locker zu Stehen, bleib stehen ;)
Genau darfür ist die Gelbphase da:
Wenn bei der Gelbphase nicht gefahrlos angehalten werden kann, darf der Kraftfahrer bei gebotener Vorsicht weiterfahren. Bei einer Not- bzw. Vollbremsung vor der Lichtzeichenanlage darf der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet werden. Die normale Betriebsbremsung erreicht eine Verzögerung von 3,5 bis 4 m/s². Eine Notbremsung hat eine Verzögerung von 6,5 m/s². Bei zulässiger Fahrgeschwindigkeit z. B. mit 50 km/h muss das Kraftfahrzeug bei der Gelbphase mit einer normalen Betriebsbremsung zum Stehen kommen. Eine Voll- bzw. Notbremsung würde die Gefahr von Auffahrunfällen unangemessen steigern. Die Dauer der Gelbphase beträgt in der Regel bei einem Geschwindigkeitslimit von 50 km/h 3 Sekunden, bei 60 km/h 4 Sekunden und bei 70 km/h 5 Sekunden. Bei 50 km/h wird in der Sekunde 13,9 m an Strecke zurückgelegt und somit blieben ca. 40 m (bei 3.5–4 ms² Verzögerung und 1 s Reaktionszeit) zum Anhalten. Diese Werte gelten nur für den PKW, der in etwa 35 m bei einer Vollbremsung zum Stillstand kommen kann. Bei einem beladenen LKW mit 40 Tonnen Gesamtgewicht muss ein dementsprechend längerer Anhalteweg bei einer normalen Betriebsbremsung errechnet und/oder durch ein Gutachten belegt werden.
Es wird nichts passieren. Sollte es sich um eine Blitz-Ampel handeln, dann löst der Blitzer nur aus, wenn du bei ROT fährst. Also - keine Panik. Jeder von uns hatte die Situation schon mal. :-)
Vielleicht solltest du öfter Auto fahren, damit du Routine bekommst. Dann verlierst du auch die Angst vor Fehlern.Wenn du nicht fährst, dann hättest du dir den Führerschein auch schenken können.
Ich wusste nicht dass ich mal solche Angst habe vor dem Auto fahren. Als ich meinen Führerschein damals gemacht habe bin ich täglich gefahren ohne Angst... Und von einem auf den andern Tag nicht mehr weil ich plötzlich Todesängste hatte beim fahren... Ich weiß nicht warum.
Hättest du in der Fahrschule aufgepasst, wüsstest du, dass man, wenn man nur noch ganz kurz vor der Ampel ist, nicht mehr anhalten sollte, weil bei einer Notbremsung die Gefahr eines Auffahrunfalles droht :P Ausserdem sind die Ampeln so eingestellt, dass die anderen erst einige Sekunden später fahren dürfen, damit es nicht weiter tragisch ist wenn jemand über gelb fährt.
Angesehen davon solltest du mehr Auto fahren, damit du die Angst davor verlierst. Beim Autofahren gilt 'Übung macht den Meister'
Ich habe ja wieder angefangen Auto zu fahren und fahre mittlerweile auch öfters mal aber Jahre davor eben gar nicht und deswegen bin ich bei allem verunsichert...
Nix ist passiert. Ganz ruhig. Manchmal muss man sogar über Gelb fahren, weil der Bremsweg zu lang ist, um vor der Ampel anzuhalten. Es hat gar keine Konsequenzen, denn es ist völlig legal und erlaubt, bei Gelb zu fahren. Auch wenn du nur mit der Vorderachse drüber warst und der Rest deines Autos über rot gefahren ist. Ganz ruhig. Chillen.
Naja
es ist völlig legal und erlaubt, bei Gelb zu fahren
ist nach StVO nicht so ganz richtig, die sagt nämlich (in §37(2)1.):
Gelb ordnet an: ,,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Auch ein Passieren der Ampel bei Gelb kann zum Bußgeld führen, wenn Anhalten noch gefahrlos möglich gewesen wäre.
Es ist also nicht "erlaubt", bei gelb zu fahren, es wird lediglich nicht geahndet, wenn es unvermeidlich war.