Über 50% meines Bruttolohns sind Abzüge?

6 Antworten

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Aber sicher ist dies möglich!

Entscheidend sind aber ein paar Faktoren die dann alle zutreffen müssen.

Beispiel:

Arbeitnehmer, ledig hat 2 Arbeitseinkommen, davon eins in Steuerklasse 6

5.000 Brutto abzüglich 1.582,75 € Lohnsteuer abzüglich 87,05 € Solidaritätszuschlag abzüglich 142,44 € Kirchensteuer abzüglich 322,88 € Krankenversicherung abzüglich 472,50 € Rentenversicherung abzüglich 75,00 € Arbeitslosenversicherung abzüglich 40,36 € Pflegeversicherung

verbleibt ein Netto von 2.277,02 €

Hallo,

hier kann man verschiedene Varianten durchgehen:

.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/index.html -> 3 mal "w" ergänzen!

Bis ca. 4000 Euro monatlich steigen die Kranken- und bis 5800 Euro monatlich steigen die Rentenversicherungsbeiträge.

Ich bin viele Varianten durchgegangen: es kamen immer (etwas) mehr als 50% Nettoverdienst heraus (auch bei Steuerklasse I).

Steuerklasse VI ist ein Sonderfall. Es wird dann immer der höchste Steuersatz zugrunde gelegt, da der Arbeitgeber in der Zweibeschäftigung nicht weiß, wie hoch der Verdienst beim 1. Arbeitgeber ist. Bei der Steuererklärung werden aber die beim Zweitarbeitgeber zuviel gezahlten Steuern erstattet.

Der Spitzensteuersatz beträgt 42% (ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.882 Euro).

http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Gruß

RHW

  • progressive Lohnsteuer, abhängig von Verdiensthöhe, Lohnsteuerklasse und evtl. eingetragender Freibeträge
  • Solidaritätszuschlag
  • evtl. Sektensteuer

Dazu kommen die Sozialabgaben

  • 9,45% zur Rentenversicherung bis zu einem Verdienst von 5.800,- € im Monat (alte BL)
  • 8,2% zur Krankenversicherung bis zu einem Verdienst von 3.937,50 € im Monat
  • 1,5% zur Arbeitslosenversicherung bis zu einem Verdienst von 5.800,- € im Monat (alte BL)
  • 1,025% bzw. 1,275% zur Pflegeversicherung bis zu einem Verdienst von 3,937,50 € im Monat.

Anteilige Werte in der Gleitzone (Verdienst zwischen 450,01 und 850,- €). Bei Minijobs kein Steuerabzug wenn pauschal versteuert und keine SV-Beiträge, außer zur Rentenversicherung (3,9%).

Hallo liebe/r retourenschein,

da gibt es ganz tolle Brutto-Nettorechner, z.B. der Gehaltsrechner der AOK:

www.aok-business.de/hessen/tools-service/gehaltsrechner/

Also ab einem mtl. Bruttoverdienst von 850 € hast du immer ca. 20% Sozialabgaben, welche der AG einbehält. Die Lohnsteuer ist dann noch von der Höhe des Bruttolohnes, der Lohnsteuerklasse usw. abhängig!

Bei Lohnsteuerklasse 5 genügt schon ein Bruttolohn von 3000 €, damit noch 30 % Lohnsteuer einbehalten wird, in der Summe also ca. 50% Abzüge gesamt!

Gruß siola