U25 Arbeitsunfähig, was steht mir zu?

14 Antworten

Eigentlich Deine Eltern- denn Du hast ja noch nie gearbeitet- und wer nicht arbeiten kann - dem steht auch eigentlich nichts zu ?? Einzige Möglichkeit ist Rente beantragen- und dann gut leben !!! Ösi Opa

Guten Abend,habe jetzt erst Dein Anliegen gelesen. Nun ist es so,Du bist 22 Jahre und lebst bei Deiner Mutter. Das Gesetz sagt nun wegen dem Hartz IV,daß Du bis 25 Jahre quasi zu hause bleiben mußt und wenn Deine Mama soviel rente hat,dann muß sie dich unterstützen. Absoluten Anspruch hast Du auch vom Hartz IV ab 25 Jahre. Nun kommt es aber auch darauf an ob DU schon Erwerbsunfähig geschrieben bist und nicht 1 Stunde mehr arbeiten kannst.Dann mußt Du und Dein Arzt diese beantragen. Du bekommst aber auf alle Fälle eine Grundsicherungsleistung wenn Du 25 jahre bist. Sollte aber Deine Mama nicht soviel rente haben,daß es für alle Ausgaben reicht,dann kann sie seperat einen Antrag stellen,1.Wohngeld und zum Lebenserhalt,daß heißt dann Aufstockung zum Lebensunterhalt,aber ganz wichtig daran ist,ws bekommt sie Rente und ist es für Eure Situation ausreichend zum Leben für alle. In dem Fall wird auch Dein Stiefvater mit eingerechnet. Soweit so ´klar hoffe ich,denn dies sind auch Dinge die ich absolut selbst miterlebte durch einen änlichem Fall in meiner Familie. Da sieht es so aus das der Junge mit 17 schon arbeitsunfähig geschrieben wurde Lebenslang und selbst eine rente jetzt bekommt und einen teil vom Vater seiner Pension der Zahnarzt war Auf dies hin wurde aber auch ein grundsicherungunterhalt gewährt als er ausgezogen war und eine eigene Wohnung hat und seine Eltern wurden nur bis zum Anrechnungsbetrag in die Pflicht genommen. Machs Gut und toi toi lieben Gruß Gabra

Habe bisher nur gejobbt... von wegen Rente.

Du hast nur einen Rentenanspruch wenn du die Vorraussetzungen erfüllst. Das heißt wenn du eingezahlt hast und deine Rente mehr als 780 Euro betragen würde und du 5 Jahre vor der Erwerbsunfähigkeit 36 Monate einbezahlt hast. Ist diese Vorraussetzung nicht erfüllt erhälst du keine Rente,dies ist bei Dir so denke ich der Fall. Da du nicht mehr erwerbsfähig bist also vermittelbar ist Hartz4 nicht zuständig. Du kannst versuchen die Grundsicherung zu beantragen-sie entspricht der Höhe von der Hartz4 Behörde.Bei der Grundsicherung darf so gut wie kein Vermögen mehr vorhanden sein und auch sonst z.B. der Zusatzverdienst wird strenger gehandhabt. Da Hartz4 vom Bund ausgezahlt wird und die Grundversicherung vom jeweiligen Bundesland versucht vorallem die zuständige Behörde der Vergabe von der Grundsicherung einen abzuschieben (dies erklärte mir eine Abteilungsleiterin der Behörde) . Wenn du eine eigene Wohnung nehmen möchtst steht Dir eine Grundsicherung zu .In wie weit deine Mutter wenn sie Vermögen hat Unterhaltspflichtig ist wird geprüft. Stelle einen Antrag auf Grundsicherung. Lasse Dich nicht unterkriegen. Alles Gute für Dich!

Solange deine Erwerbsunfähigkeit nicht durch einen Rentenversicherungsträger offiziell festgestellt ist, hast du bzw. habt ihr eventuell Anspruch auf ALG2, es sei denn, deine Eltern erhalten soviel Rente, dass deine Bedarf gedeckt werden kann (da du U25 bist, besteht ja noch Unterhaltspflicht).
Die Art der Rentenanrechnung ist davon abhängig, ob deine Eltern Alters-Rente oder EU-Rente beziehen. (das geht aber schon in die Feinheiten und soll hier erstmal nichts zur Sache tun ;)).
Liegt noch kein Rentenbescheid vor, stell auf jeden Fall einen ALG2-Antrag (und nicht abwimmeln lassen).