Twitch wann Gewerbe anmelden?
Hallo,
und zwar mache ich grade meine Ausbildung und mache nebenbei noch etwas twitch, nachdem ich affiliate erreicht habe habe ich alle meine Daten eingetragen auch Steuer-ID die twitch ans Finanzamt gibt, jetzt meine frage wann muss ich ein Gewerbe aufmachen? Muss ich es schon? Und wenn ja ab wann muss ich steuern zahlen also ab wann ein Steuerberater? Will nicht von Finanzamt hoch genommen werden.. (Einnahmen seit 6 Tagen durch twitch 50€) also auf einem Monat hochgerechnet kommt da was zusammen.
LG
4 Antworten
Sobald du mit Streamen Geld einnimmst
Bitte spar dir doch diese falschen Kommentare. Natürlich muss er das Streamen mit Werbung als Gewerbe anmelden. Da kennt das Gewerberecht keine Freibeträge.
Deine Ausage ist schlichtweg falsch. Wenn du morgens unter der Dusche den Gedanken fasst, jetzt verkaufe ich XYZ und will damit nachhaltig Geld mit Kunden verdienen, dann bist du schon gewerblich tätig.
Dazu ein Zitat aus https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
"Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit. "
Kurz: sofort ist die Anmeldung angesagt, wobei sie lediglich einen deklaratorischen Charakter hat, wir haben Gewerbefreiheit. Das ist also nur der Hinweis an die Behörden: "Ich bin jetzt gewerblich tätig."
Ansonsten empfehle ich dir, dir selber die Informationen aus dem Netz zu suchen, denn das ist als Selbstständiger dein Job. Du und nur du bist für die Dinge in deinem Gewerbe zuständig und verantwortlich.
Also muss ich kein Gewerbe anmelden wenn ich es nicht will, allerdings muss ich die Einnahmen meiner steuererklärung mitteilen?
Das hast du falsch verstanden. In der Antwort steht: die Anmeldung ist angesagt ! Und das ist auch richtig.
Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hat noch nichts mit Steuerzahlung zu tun. Das eine ist Verwaltungsrecht, das andere Steuerrecht.
Sobald du aber mit dem Streamen Werbeeinnahmen erzielen willst, musst du es sofort anmelden. Ob du tatsächlich Gewinne machst, spielt dabei keine Rolle.
Das hat auch nichts mit Freiberuflichkeit oder Kunst zu tun. Wer das beheuptet, hat wahrscheinlich noch nie eine Kommentierung zum Anwendungsbereich der Gewerbeordnung gelesen.
Ein Gewerbe musst du nicht anmelden, ggf ergibt eine Selbständigkeit sinn. Prinzipiell musst du alle Einnahmen versteuern und in deiner Steuererklärung angeben. Ob du dafür einen Steuerberater brauchst, musst du selbst einschätzen.
Schau mal hier, hier ist alles eigentlich ganz gut beschrieben:
das ist dann dann jährlich oder? Wie versteuer Ich? Wenn ich das der Steuererklärung angebe Ende des Jahres kommt dann nochmal ein Brief wie viel ich dem Finanzamt überweisen soll?
Ja, jährlich was die Steuererklärung angeht. Wenn Du aus Twitch regelmäßiges Einkommen erzielst, wird Dir das FA durchaus eine Steuervorauszahlung auf Basis Deines Durchschnittseinkommens festsetzen können, die Du dann vorab entrichten musst.
Deine Gewinnermittlung erfolgt durch eine simple Gewinn- und Verlustrechnung, das geht sogar mit einer einfachen Tabelle: https://sevdesk.de/gewinn-verlustrechnung-vorlage/
Der Inhalt deiner verlinkten Seite soll "gut beschrieben" sein? Der hat handwerkliche Fehler, dass es nur so kracht.
Schau mal auf https://streamer-werden.de/wann-als-streamer-ein-gewerbe-anmelden/ nach:
"Sobald du also eine Gewinnerzielungsabsicht hast – und das ist unstrittig, wenn du deine Streaming-Videos monetarisierst – bist du gewerblich tätig. Wie der Name schon sagt, musst du dann ein Gewerbe anmelden. Auch wenn es nur ein paar Euro im Monat sind, fällt diese Einnahme unter eine gewerbliche Tätigkeit."
Eine freiberufliche Tätigkeit wäre allenfalls noch denkbar, aber die unterliegt strengen Regeln: https://www.billomat.com/magazin/wer-ist-freiberufler-wer-gewerbetreibender/
Ok gebe Dir recht. Gute Quelle.
So mal als Meckern über https://www.own3d.tv/de/einnahmen-auf-twitch-versteuern/
"Macht ihr über längere Zeit echte Gewinne, so sind diese auch zu versteuern. In jedem Fall müssen Einnahmen “erklärt”, d.h. in der Steuererklärung aufgeführt werden. Obe es dann zu einer Versteuerung kommt, entscheidet das Finanzamt."
Obiges ist eine echt gefährliche und falsche Aussage. Bei uns werden alle Einkommen (Sonderregelungen mal außen vor) zusammengerechnet, davon werden die Freibeträge (und andere Dinge) abgezogen und der Rest des Jahreseinkommens wird laut Tabelle versteuert.
Der Text klingt so, als ob das irgendwie wie auf dem Basar abläuft: "Vielleicht wird versteuert, vielleicht auch nicht."
und ebenso
"da das Streamen alleine als künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit gilt."
Dazu aus
https://www.finanzfrage.net/g/frage/sind-lets-player-bzw-streamer-auf-twitch-zb-freiberufler Antwort von SafizeViolent:
"YouTube und Twitch würden als freiberufliche Tätigkeit zählen, wenn es in Deutschland als künstlerischer Beruf zählen würde, wegen Erstellung von Videos etc. dies ist aber momentan Stand 2018 nicht der Fall."
Und wenn, dann entscheidet das Finanzamt, ob man unter die Katalogberufe nach §18 (1) EStG fällt, diese sind: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Der Begriff "künstlerisch" wird dabei nicht so wie am Stammtisch ausgelegt.
Selbst dann muss kein Gewerbe zwingend angemeldet werden.