TVöD Kündigungsfrist Probezeit 2 Wochen?
Hallo,
Ich bin Krankenschwester und habe einen unbefristeten Vertrag nach TVöD, ich befinde mich momentan noch in der 6 monatigen Probezeit und möchte gerne zum 14.4. kündigen, da ich zum 15.4. eine neue Stelle hätte.
Jetzt ist mir allerdings nicht so ganz klar, wie das mit der Kündigungsfrist ist. Eigentlich habe ich ja 2 Wochen, aber gilt das auch, wenn es zur Mitte des Monats ist?
Also kann ich da heute einfach meine Kündigung einreichen und drauf schreiben, fristgerecht zum 14.4., da ja noch über 2 Wochen hin sind?
Und wenn nicht, welche anderen Möglichkeiten habe ich noch, um zu diesem Datum aus dem Vertrag zu kommen?
3 Antworten
Das wird wohl nichts mit der Kuendigung zum 14.4.
TVöD § 34 Abs. 1: "1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss." Somit kannst du waehrend der ersten 6 Monate zwar mit zweiwoechiger Frist kuendigen, dies aber nur zum Monatsende. Du kannst jetzt also fruehestens zum 30.4. kuendigen.
Ein Aufhebungsvertrag geht immer. Voraussetzung ist natuerlich, der Arbeitgeber ist damit auch einverstanden.
Waehrend des Urlaubs schon beim neuen Arbeitgeber zu arbeiten, ist hingegen nicht erlaubt (BUrlG § 8: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."). Ausserdem kann es ja auch sein, dass der Arbeitgeber den Urlaub gar nicht genehmigt.
Ist er dazu nicht verpflichtet? Ich meine, zum Ende des Arbeitsverhältnisses steht es mir doch zu, meinen mir zustehenden Urlaub auch zu bekommen, oder nicht?
Noe, der Arbeitgeber kann die Urlaubsgewaehrung zum gewuenschten Termin dann verweigern, wenn einer Genehmigung gewichtige Gruende entgegenstehen. Gerade nach einer kurzfristigen Kuendigung gibt es solche Gruende eigentlich ziemlich oft .
Die 14 Tage gelten auc h zur MItte des Monats. Kannst also zum 14.4. kündigen
Und das steht im TVöD wo?
Ja du kannst zum 14. kündigen. Mit 14 Tagen Vorlauf eben :-)
Noe, gem. TVöD § 34 geht das eben nicht!
Mist. Und kann ich da sonst noch irgendwie raus kommen? Vll mit einem Auflösungsvertrag?
Notfalls lasse ich mir die letzten beiden Wochen Urlaub geben und arbeite dann halt in meinem Urlaub schon bei meinem neuen Arbeitgeber.