tvöd gleiche Tätigkeit - unterschiedliche Eingruppierung
Hallo, ich arbeite seit einem Jahr im ÖD in der Entgeltgruppe 9 Stufe 2. Mein Kollege, der exakt die gleiche Tätigkeit ausübt wurde bisher auch nach Entgeldgruppe 9 Stufe 4 bezahlt, weil er schon länger diese Stelle hat (ca. 5 Jahre, zu Beginn noch nach BAT). Jetzt wurde beschlossen, dass der Kollege zukünftig nach Entgeldgruppe 10 bezahlt werden soll, ich aber weiterhin in EG 9 bleibe --> bei exakt der gleichen Tätigkeit...wir haben beide die selbe Ausbildung, der einzige Unterschiede liegt in der Beschäftigungsdauer. Ist das zulässig? Kann der Arbeitgeber das damit begründen, dass der Kollege noch nach BAT eingestellt wurde? Danke!
4 Antworten

Natürlich! Auch ich habe eine Kollegin, die nach einem anderen Tarif eingestellt wurde und somit etwas mehr verdient.

Ja, ist es. Gleiche Tätigkeit bedeutet nicht zwangsläufig gleiche Entgeldgruppe.

Wer noch nach BAT eingestellt wurde, hat Vorteile, da es im BAT "Bewährungsaufstiege" gab, die im TVÖD so nicht mehr vorgesehen sind...

Die Betriebszugehörigkeit spielt eine große Rolle.