Wann ist der TÜV/Sicherheitsuntersuchung bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen fällig?
Hallo zusammen,
ein Traktor bis 40 km/h muss alle zwei Jahre zum Tüv, so habe ich es bisher in allen Foren und Seiten gelesen (wie beispielsweise hier: http://www.mr-ebe.de/files/Landwirtschaft_im_Strassenverkehr_0.pdf).
Über 40 km/h muss er jährich zum Tüv und alle 6 Monate zur SP (Sicherheitsprüfung). Meine banale Frage wäre: Ist das so richtig?
Zweitens: Fallen darunter auch Zugmaschinen, wie besipielsweise ein Unimog?
Und drittens, sofern darunter auch Zugmaschinen fallen: Spielt dabei die zulässige Gesamtmasse eine Rolle? Also macht es einen Unterschied ob der Unimog 4,0t oder 8,0t fahren darf?
Und, aller guten Dinge sind vier, brauche ich dafür einen Nachweis für eine gewerbliche Tätigkeit im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich oder kann ich den Traktor/die Zugmaschine auch privat verwenden? Spielt dabei die Kennzeichenfarbe eine Rolle?
Kann dazu leider nichts eindeutiges finden und bin daher super dankbar für jede Antwort.
Gruß
Lochbauchfrager
3 Antworten
Kraftfahrzeuge:
Bis 40 km/h egal welches zul Gesamtgewicht, HU alle 24 Monate keine SP Pflicht
Über 40 km/h über 3,5 bis 7,5t HU alle 12 Monate, keine SP Pflicht
Über 40 km/h über 7,5t HU alle 12 Monate, SP 6 Monate nach HU
Anhänger:
Bis 40 km/h egal welches zul Gesamtgewicht, HU alle 24 Monate keine SP Pflicht
Über 40 km/h bis 10t HU alle 12 Monate, keine SP Pflicht
Über 40 km/h über 10t HU alle 12 Monate, SP 6 Monate nach HU
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Bezogen auf den Unimog:
Bis 3500kg zul Gesamtgewicht: 24 Monate HU, keine SP
Über 3500kg bis 7500kg und über 40km/h: 12 Monate HU, keine SP
Über 7,5t und über 40 km/h: 12 Monate HU, SP 6 Monate nach HU
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Wenn Du die SP umgehen willst, mußt Du unter 7,5t bleiben, wenn der Unimog schneller als 40 km/h fährt.
Unimog 421 waren eh mal 4100kg, selbst die 406er lagen unter 7,5t und die eckigen U437 waren fast alle 7,5t und die 9t kann man ablasten.
wenn du wissen willst, wo Du das findest, das steht in Anlage VIII zu StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
ab Punkt 2 findest du die Untersuchungsfristen
Das hat dann mit den 50 km/h nichts zu tun, dann hat der Unimog ein zllGesamtgewicht von max 3500kg. Guck mal in den Fahrzeugschein bzw die Zulassungsbescheinigung.
So lange die Dinger auf eigenem Grund und Boden stehen bzw. fahren, ist auch kein TÜV fällig, so jedenfalls hier bei uns.
Ich kenne viele, die solche Gerätschaften privat nutzen, dann mit schwarzem Kennzeichen, und dann auch mit Zulassung und TÜV, weil sie eben in der Öffentlichkeit damit rollern.
Viel Glück.
Auch auf privatem Grund ist eine abgelaufene HU Plakette eine Ordnungswidrigkeit.
Siehe §29 StVZO unter Ausnahmen
Das einzige was man machen kann, um die HU Pflicht an einem Traktor zu umgehen ist, ihn abzumelden.
Das ist auch bei Euch so, wird aber vielleicht nicht verfolgt, weil nicht bemerkt.
Mein Nachbar ("wir mögen uns irgendwie") hat ein Anzeige fertigen lassen und die Polizei war bei mir und hat geprüft und nicht beanstandet, weil die drei Oldies zugelassen auf dem Privatgrundstück standen.
zu Frage 4:
wenn der Bulldog ein grünes Kennzeichen hat, darf damit KEINE gewerbliche Tätigkeit ausgeführt werden ....
aus diesem Grund haben mittlerweile Biogasanlagen einen eigenen Fuhrpark mit "normalen" schwarzfarbigen Kennzeichen ...
für welche gewerbliche Tätigkeit im land- oder forstwirtschafltichen Breich willst Du einen Nachweis???
Vielen Dank für die wirklich ausführliche Antwort! :) Genauso habe ich es überall gesucht, eine kleine Frage dazu habe ich aber noch: Mein Großvater sagte mir, beim Unimog ist bis 50 km/h statt bis 40 km/h die HU nur alle zwei Jahre fällig. Gilt das vielleicht nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge bzw. gibt es da eine Ausnahme? Der Unimog ist ja eigentlich als landwirtschaftliches Fahrzeug, nicht als Kraftfahrzeug angemeldet, oder?