Tüvplakette hinten an Nummernschild?
Was ist wenn ich mit einem noch nicht angemeldeten Auto Tüv machen lasse, geben mir die Prüfer nach bestandenem Tüv Gutachten die Tüvplakette mit, sobald ich es anmelde und mein Nummernschild hole oder wie machen die das?
3 Antworten
ohne Kennzeichen schlecht möglich.
Du bekommst eine Tüvbescheinigung und die Plakette wird bei der Zulassungsstelle aufgeklebt; auch die für den Kreis
http://www.tankstelle-brandshof.de/gtu/tipps.html
OHNE ZULASSUNG ZUR HU FAHREN?Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
In der Praxis kann dies folgendermaßen umgesetzt werden: Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich). Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug. Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung. Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.
nicht ganz:
Der entsprechende Halbsatz lautet:
"wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat"
und nicht
"wenn man sich ein Kennzeichen reserviert hat".
DAS ist nämlich der entscheidende Unterschied !
Ein nur reserviertes Kennzeichen stellt lediglich eine Reservierung auf den Namen, aber keine Zuteilung durch die Zulassungsstelle dar.
Eine solche Fahrt kann dann als Kennzeichenmissbrauch nach §22 StVG geahndet werden.
Die Fahrt mit dem ungestempelten Kennzeichen ist nur zulässig, wenn es dem Fahrzeug zugeordnet ist, das ist aber nur dann der Fall, wenn es bei Abmeldung für dieses Fahrzeug reserviert wurde, dann bleibt es dem Fahrzeug 1 Jahr zugeteilt oder wenn die Zulassungsstelle das reservierte Kennzeichen dem Fahrzeug vorab für diese Fahrt zuteilt.
Die einzige mir bekannte Zulassungsstelle die das reservierte Kennzeichen (auch online) automatisch zuteilt, ist die der Stadt Köln, dort wird aber auch bei der Reservierung expliziet darauf hingewiesen, dass hier so verfahren wird.
Ohne Kennzeichen bekommst du keinen Stempel. Nur eine Bescheinigung das dir die Zulassungsstelle einen HU-Stempel kleben kann.