TÜV - Reifenverschleißgrenze Wichtig! =)

5 Antworten

Verschleißgrenze unterschritten heißt immer: Profiltiefe unter 1,6 mm. Einseitig abgefahren bedeutet, dass Innen- oder Außenkanten eben einseitig abgefahren sind. Wird an einem Reifen Innen- und Außenkante gleichzeitig abgefahren, läuft der Reifen mit zu wenig Luftdruck. Eins von beiden bedeutet, dass die Radeinstellung nicht stimmt - also vermessen lassen. Und unbedingt Reifen entsorgen. Außerdem wechselt man Reifen zur eigenen Sicherheit immer achsweise. In beiden oben beschriebenen Fällen bekommst Du keine Plakette, weil Dein Fahrzeug verkehrsunsicher ist. Gruß HUM

Die Reifen müssen die Mindestprofiltiefe haben (4mm) ansonsten ist das Fahrzeug nicht "fahrtüchtig" bzw. Verkehrssicher. Es reicht wenn nur zwei Reifen ersetzt werden, es müssen nicht alle 4 Reifen neu gekauft werden. Die Einstellung der Nebelscheinwerfer ist kein schwerwiegender Mangel und verhindert den Erhalt der TÜV-PLakette nicht! ;o) Schöne Grüße! Andreas

Die Plakette wird dir wegen

  • Reifen hinten, Verschleißgrenze unterschritten

auf jeden Fall verweigert. (schwerer Mangel)

Der Rest sind geringe Mängel, die zwar notiert werden aber nicht zur Versagung der Plakette führen.

Alles klar, dann werd ich mal zwei neue Reifen holen...=/ Toll Winter ist doch fast vorbei...

@babeMaus06

Dann zieh doch gleich die Sommerreifen drauf, wenn du eh eine unzulässige Größe fährst... auch wenn der Tüv das nicht gemerkt hat. Die Versicherung merkt es bei einem Unfall auf jeden Fall.... und verweigert dann die Zahlung.

ich denke damit kommst du nicht durch den Tüv! Der Tüv prüft die Verkehrssicherheit und die ist bei den abgefahrenene Reifen nicht gegeben.

Wenn der Prüfer blind ist,ja.Ich würde vorher noch die Reifen wechseln.

Blind weiß ich nicht, aber zB hat er nicht mal gemerkt das da 195/65 15 draudf sind und ich mit dem 6Zylinder minimal 205er drauf haben muss. Ganz zu schweigen von der Remus Anlage obwohl ich keine ABE mit hatte...^^