TÜV-Plakette vs. "Pickerl"

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Es kann nicht bestraft werden. Wenn Du Deine "Pickerl" überzogen hast, verstößt Du gegen eine österreichsche Verordnung. Eine deutsche Behörde kann von sich aus nur einen Verstoß gegen eine deutsche Vorschrift ahnden. Die Österreicher zocken zwar die Deutschen damit auch immer ab, wenn man den "TÜV" überzogen habt, es gibt dafür aber keine Rechtsgrundlage nur die Deutschen wissen es nicht und zahlen brav.

Dein Auto ist ja auch nach österreichischen Recht zugelassen, dafür gelten auch österreichische Vorschriften.

Davon abgesehen kannst Du nur belangt werden, wenn von Deinen Auto in Dutschland eine Gefahr ausgeht, d.h. wenn es Mängel hat, die den Strassenverkehr gefähgrd, aber nicht für eine Überzogene österreichische HU.

Es gilt das Territorialitätsprinzip. Also wirst du nach dem Landesrecht bestraft in dem du bist. Wenn du in Deuschland 20 km/h zu schnell fährst zahlst du auch die deutschen Tarife und nicht die österreichischen. Sonst würden die Schweizer bei uns auch endlich mal die Tempolimits einhalten, wenn sie das selbe zahlen würden wie in der Schweiz. Wenn der TÜV mehr als 2 Monate überzogen ist, dann kostet es 15€

Die Idee hatte ich auch schon, warum behandeln wir ausländische Fahrzeugführer nicht wie deutsche Fahrzeugführer im Ausland behandelt werden? Warum eigentlich gelten für die nicht gleich die gleichen maximalen Höchstgeschwindigkeiten und Bußgeldkatalog wie in ihrem Heimatland? Es dürfte auch sein wie in Österreich, wo man mit 140 ständig von Österreichern überholt wird. Die Polizei sich aber nicht um die kümmert sondern um den Deutschen der da etwas zu schnell ist.

Also ich kann dir sagen, dass das normaler Weise in Deutschland nicht das Problem ist. War selber oft genug in München, auch das Auto dort geparkt mit "abgelaufenen " Pickerl, habe nie Probleme gehabt! Aber ich kann dir auch von einigen meiner Schüler berichten, (Kroaten), die an ihrer Grenze wegen abgelaufenem Pickerl wieder heimgeschickt worden sind, obwohl österreich mit Kroatien seit September 2009 einen Vertrag zur Anerkennung der vier Monatsfrist hat!! Deshalb wenn möglich vorher machen, wenn nicht dann fahren, sollte im Normalfall in D gehen überall aners würde ich aber nicht hinfahren!! Alex

Dann nimm die Bestätigung für den Termin mit, dann gibt`s keine Probleme.