Tüv läuft im März ab muss ich am 1. März zum Tüv?

13 Antworten

wenn möglich sollte man sich schon vorher drum kümmern. bedeutet so planen dass man bis zum ablauf des TÜVs keine Probleme hat, dies durchführen zu lassen. Natürlich könntest du es auch am 2. März machen. sicherlich gibt es eine gewisse karenzzeit oder kulanz die gegeben wird. aber je eher umso besser. erklärt sich ja von selbst.

Wie sage ich immer so gern: lieber ein tag später als NIE^^

wirklich plan hast du nicht ,oder?

@DodgeRT

statt rumzuzedern, kannst du mich doch einfach korrigieren. Dazulernen kann auch ich noch.

@pyromaster3000

gab bereits ne richtige antwort paar weiter unten. ganzen märz tüv. april kann er auch noch rumfahren, ab 1.mai gibts dann probleme...

@DodgeRT

Probleme z.B. Mängelkarte kann es schon ab dem 01.04. geben, ein Verwarngeld hingegen ist erst ab dem 01.06 lt. BKatV vorgesehen und nicht ab dem 01.05.

Wenn auf der Plakette steht 3 18 dan hast du bis einschließlich März Tüv also es langt dir auch ende März hin zu gehen...

Plane das aber mal nicht zu knapp wenn dein Auto nicht durch den Tüv kommt musst du ja ggf noch in die Werkstatt kurz vor Knapp muss das ja auch nicht sein.

Irgendwann im März solltest Du zur Vorführung zur HU.

weil vom bekannten wurde das auto still gelegt weil es kein tüv hatte

Nur durch überziehen der HU wird so schnell kein Fahrzeug stillgelegt, da müssen schon viele vorhergehende Maßnahmen der Behörde ignoriert worden sein.

Du darfst noch bis zum 31. März zum TÜV, wenn er im März abläuft. Stillgelegt wegen fehlendem TÜV wird ein Auto frühestens erst nach 2 Monaten.

Wenn da auf der TÜV-Uhr eine 3 ganz oben steht (für März), dann hast Du bis Ende April Zeit, Dir eine neue TÜV-Plakette zu besorgen. Erst ab dem 01. Mai ist es ein Verbrechen. ;)

endlich eine korrekte antwort...:)

@DodgeRT

Trotzdem ist das noch lange kein Verbrechen!

@JollySwgm

Verbrechen war hier nur überspitzt gemeint, Kinder. Sagte ja explizit nicht "Straftat"...

Ein Verbrechen ist dies sowieso nicht sondern allenfalls eine OWi.

Und geahndet wird eine Überziehung der HU bei einem Kfz erst bei mehr als zwei Monaten, eine Verwarngeld droht daher erst ab dem 01.06., dann würde bei der HU auch eine erhöhte Prüfgebühr fällig.

Fernab dessen kann z.B. bei einer Kontrolle ab dem 01.04. eine Mängelkarte ausgestellt werden und darin ist dann eine Frist beschrieben bis wann ein Nachweis der HU zu erfolgen hat, wird diese Frist versäumt erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde welche dann weitere Schritte einleitet.

@Antitroll1234

Verbrechen war hier nur überspitzt gemeint, Kinder. Sagte ja explizit nicht "Straftat"...

@Hydraulikbagger

Weder eine Straftat, noch ein Verbrechen noch ein Verwarngeld ab dem 01.05.