Tüv bis Juni - wie lange darf ich fahren?

8 Antworten

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Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : 15 Euro Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Quelle: www.tuev-nord.de

Du solltest also zwischen dem 01. und dem 30.Juni die HU mal machen lassen. Die o.a. Gelder fallen natürlich nur an, wenn du von der Polizei oder der netten Politesse erwischt wirst.  Nach 2 Monaten kann aber die Prüforganisation einen 20%igen Aufschlag für die HU nehmen.
Also, alles halb so wild. Warum haben nur so viele Autofahrer so viel Angst vor einer abgelaufenen HU und soviel Halbwissen dazu ?

Nach 2 Monaten muss aber die Prüforganisation einen 20%igen Aufschlag für die HU nehmen. 

Die Gebühr beträgt 20% des Preises, die die HU ohne AU-Teil kostet. Der Preis ist in der GebOSt vorgeschrieben und keine "Kann-Bestimmung" sondern gesetzlich (verordnung-mäßig) vorgeschrieben.

Danke für den Stern

Der Tüv sollte spätestens in dem Monat gemacht werden in dem er ausläuft. Also wie gesagt im Juni. Überziehen bringt nichts. Der Tüv rechnet die überzogenen Monate nach und das macht die Rechnung teurer.


Ruf einfach nächste Woche bei der Werkstatt deines vertrauens an und mach einen Termin zur Abgas- und Hauptuntersuchung aus. Fals der Ölservice band fällig oder schon überfällig ist, mach das gleich mit. Der Motor wird es dir danken, da er bei der Abgasuntersuchung ordentlich auf drehzahl gebracht werden muss.

Da werden keine Monate mehr abgezogen wenn man die HU überzieht.

Der Tüv rechnet die überzogenen Monate nach und das macht die Rechnung teurer.

Falsch !  Die GebOStr fordet einen Zuschlag von 20% des HU-Preises, den die HU ohne AU-Teil kosten würde.

JochenPrivat scheint wohl der einzige zu sein, der annähernd ahnung hat.... Schon komisch wieviele einige hier ihr wissen breit treten :)

Wenn in deinem Schein steht, HU fällig 30.6. Dann kannst Du sogar 4 Wochen überziehen - bis 30.7. Du mußt aber nachweisen, dass Du zum 30.7. Tatsächlich neu Tüv hast, solltest Du von der Polizei angehalten werden. Sonst wird es teuer und dein Auto bleibt beim Abschleppdienst.

Falsch

@jochenprivat

Dann bitte die richtige u vollständige Antwort, mit Beweisen

@barbaras7824

@barbaras7824, siehe z.B. meine Antwort. Außerdem steht im Schein nicht 30.06. sondern 06.2015. Abgeschleppt wird schon mal gar nicht.

Das heißt, dass du im Juni zum Tüv musst, also spätestens am 30.6.

Danke:-)